Zum vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Bollendorf - Vorläufige Anordnung nach § 36 FlurbG - befindet sich in dieser Ausgabe des Südeifel Mitteilungsblattes unter der Rubrik „Bekanntmachungen anderer Behörden“ eine öffentliche Bekanntmachung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Eifel vom 02.11.2022.
Wir bitten um Beachtung!