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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 44/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Vorstellung des Online-Dienstes:

Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz

Wussten Sie, dass Sie die Weitergabe Ihrer Meldedaten einschränken lassen können? Mit dem Online-Dienst „Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)“ haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, bequem von zu Hause aus eine Übermittlungssperre zu beantragen.

Was bedeutet eine Übermittlungssperre?

Eine Übermittlungssperre stellt sicher, dass bestimmte Daten, die im Melderegister gespeichert sind, nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Sie können beispielsweise verhindern, dass Ihre Daten zu Zwecken der Werbung oder an Parteien, Wählergruppen und andere Organisationen übermittelt werden.

Für welche Fälle können Sie eine Übermittlungssperre beantragen?

Sie haben das Recht, der Übermittlung Ihrer Daten für die folgenden Fälle zu widersprechen:

  • Alters- oder Ehejubiläen: Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 BMG).
  • Religionsgesellschaften: Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, wenn Familienangehörige der meldepflichtigen Person dieser angehören (§ 42 Abs. 3 BMG).
  • Parteien und Wählergruppen: Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen (§ 50 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 BMG).
  • Adressbuchverlage: Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 BMG).
  • Bundeswehr: Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG).

Der Widerspruch gilt so lange, bis Sie ihn widerrufen. Wichtig: Beim Widerspruch gegen die Übermittlung von Alters- oder Ehejubiläen ist auch die Unterschrift des Ehepartners erforderlich, da diese Sperren zusammengefasst sind.

Wie funktioniert der Online-Antrag?

Der Online-Dienst ermöglicht es Ihnen, den Antrag einfach, sicher und rund um die Uhr digital zu stellen. Sie benötigen dafür nur wenige Minuten und Ihre persönlichen Meldedaten. Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, wird er von der zuständigen Meldebehörde geprüft und die Übermittlungssperre eingerichtet, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Vorteile des Online-Dienstes:

  • Bequem und zeitsparend: Kein Besuch im Bürgerbüro notwendig.
  • Einfach und verständlich: Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.
  • Sicher und zuverlässig: Ihre Daten werden vertraulich und sicher behandelt.

Nutzen Sie diesen Service und schützen Sie Ihre persönlichen Daten effektiv!

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Kontakt:

Tel.: 06564/69-12250

meldeamt@vg-suedeifel.de