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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nusbaum für die Jahre 2025 und 2026

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der zuletzt geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung am 11.09.2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2025

2026

der Gesamtbetrag der Erträge auf

962.585 €

846.746 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

939.758 €

943.828 €

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

22.827 €

-97.082 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

42.589 €

-84.588 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

502.490 €

787.300 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.107.550 €

762.600 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-605.060 €

24.700 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

562.471 €

59.888 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2025

2026

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

280.000 €

0 €

Zusammen auf

280.000 €

0 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

2025

2026

438.072 €

479.020 €

§ 5 Steuersätze

2025

2026

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

340 v. H.

340 v. H.

- Grundsteuer B

365 v. H.

365 v. H.

- Gewerbesteuer

365 v. H.

365 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

30 €

30 €

- für den zweiten Hund

48 €

48 €

- für jeden weiteren Hund

54 €

54 €

- für jeden gefährlichen Hund

260 €

260 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit geltenden Fassung werden wie folgt festgesetzt:

Dorfgemeinschaftshaus - Gesamtgebäude

2025

2026

Dorfgemeinschaftshaus - Miete für private Veranstaltungen

240 €

240 €

Dorfgemeinschaftshaus - Vereinsveranstaltungen mit wirtschaftlichem Zweck und gewerblicher Nutzung

320 €

320 €

Dorfgemeinschaftshaus - Strom nach tatsächlichem Verbrauch pro Kilowattstunde

0,40 €

0,40 €

Dorfgemeinschaftshaus - Nutzung Küche/ Theke/ Musikanlage

50 €

50 €

Dorfgemeinschaftshaus - Heizkostenpauschale im Winterhalbjahr (Oktober-April)

45 €

45 €

Dorfgemeinschaftshaus - Pauschale Reinigungsgebühr nach besenreiner Übergabe

90 €

90 €

Dorfgemeinschaftshaus - Kaution

200 €

200 €

Dorfgemeinschaftshaus – Unterteilung für ca. 50 Personen

2025

2026

Dorfgemeinschaftshaus - Miete für private Veranstaltungen

150 €

150 €

Dorfgemeinschaftshaus - Vereinsveranstaltungen mit wirtschaftlichem Zweck und gewerblicher Nutzung

240 €

240 €

Dorfgemeinschaftshaus - Strom nach tatsächlichem Verbrauch pro Kilowattstunde

0,40 €

0,40 €

Dorfgemeinschaftshaus - Nutzung Küche/ Theke/ Musikanlage

50 €

50 €

Dorfgemeinschaftshaus - Heizkostenpauschale im Winterhalbjahr (Oktober-April)

25 €

25 €

Dorfgemeinschaftshaus - Pauschale Reinigungsgebühr nach besenreiner Übergabe

75 €

75 €

Dorfgemeinschaftshaus - Kaution

150 €

150 €

Friedhof

2025

2026

Friedhofsunterhaltungsgebühren je Grabstelle

20 €

20 €

Friedhofsunterhaltungsgebühren je Urnengrabstelle

20 €

20 €

Wahlgrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht

260 €

260 €

Urnenwahlgrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht

300 €

300 €

Leichenhalle - Nutzungsgebühr pauschal

25 €

25 €

Leichenhalle - Nutzungsgebühr pauschal für nicht Ortsansässige

35 €

35 €

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 4.630.151 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 4.406.002 €. und zum 31.12. 2025 4.428.829 € sowie zum 31.12.2026 4.331.747 €.

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € (2025) und 1.000 € (2026) überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

Ortsgemeinde Nusbaum, den 16.10.2025
gez. Johann Hoff, Ortsbürgermeister Nusbaum

Hinweis zur Bekanntmachung:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung an den folgenden sieben Werktagen während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, er die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Nusbaum, den 16.10.2025
gez. Johann Hoff, Ortsbürgermeister Nusbaum