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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Rodershausen - Mitteilung an die Einwohnerinnen und Einwohner

Aufforderung zum Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Ortsgemeinde weist darauf hin, dass alle Grundstücks- und Waldeigentümer verpflichtet sind, ihre Hecken, Sträucher, Bäume sowie Waldränder entlang öffentlicher Straßen, Wege und Plätze so zurückzuschneiden, dass keine Beeinträchtigungen für den Verkehr oder die Sicht entstehen.

Besonders zu beachten ist, dass Gehwege, Straßenlaternen, Verkehrszeichen und Einmündungen freigehalten werden müssen.

Sollte der Rückschnitt nicht bis zum 30.11.2025 erfolgt sein, sieht sich die Ortsgemeinde gezwungen, eine Firma mit den Arbeiten zu beauftragen. Die dabei entstehenden Kosten werden den jeweiligen Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zum Erhalt eines gepflegten Ortsbildes und der Verkehrssicherheit in unserer Gemeinde.

Mit freundlichen Grüßen
Der Gemeinderat Rodershausen