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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 44/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Lahr

Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Lahr für das Teilgebiet „Auf Buchicht“ (Sondergebiet Photovoltaik);

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Ortsgemeinde Lahr beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Auf Buchicht“ (Sondergebiet Photovoltaik). Südwestlich der Ortslage ist die Errichtung einer erdgebundenen Photovoltaik-Freiflächenanlage (Solarpark) durch Investoren geplant. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung von regenerativer Sonnenenergie im Plangebiet geschaffen werden. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes beschloss der Ortsgemeinderat Lahr in seiner Sitzung vom 23.09.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplan umfasst folgenden Geltungsbereich (Plangebiet):

Gemarkung Lahr, Flur 8, Flurstücke: 5 und 6.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan ersichtlich.

Für die Belange des Umwelt- u. Naturschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Beides erfolgt parallel zum laufenden Bauleitplanverfahren.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan (Planurkunde mit Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Grünordnungsplan mit weiteren Anlagen) stehen Ihnen während der Zeit vom 03.11.2025 bis einschließlich 02.12.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter „Pläne & Karten“ {{gt}} Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 03.11.2025 bis einschließlich 02.12.2025 können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Folgende umweltbezogene Informationen/Stellungnahmen liegen vor:

Umweltbericht mit Anlagen

Umweltbericht zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Lahr Teilgebiet „Auf Buchicht“ – SO Photovoltaik mit Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile; Betrachtung der gesetzlichen Schutzgebietsausweisungen (auch Pauschalschutz gem. § 30 BNatSchG/§15 LNatSchG); darauf aufbauend Aussagen zu den Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Landschaft und Erholung (Visuelle Wirkung, Landschaftsbild, Auswirkungen auf Naturpark Südeifel, siedlungsnahe Erholung, Wanderwege), Fläche, Tiere / Fauna (Besonderer Artenschutz, Betroffenheit von Lebensraumtypen Anhang I FFH-Richtlinie), Pflanzen / Flora (Auswertung der Biotoptypenkartierung, Betroffenheit Anhang IV der FFH-Richtlinie), Geologie / Boden (Ertrags-, Speicher-, Puffer- und Filterfunktion), Wasser (Grundwasser – Lage im Wasserschutzgebiet (RVO Entwurf)), Oberflächenwasser, Retention), Klima (Wärme, Staub, Kleinklima), Biologische Vielfalt (Biotopkomplexe, Auswertung Landschaftsplanung), Mensch und Gesundheit (Betriebsbedingte Belastungen), Kultur- und Sachgüter (Baudenkmäler, Archäologie); Kumulationswirkung; Umweltprüfung

Grünordnungsplan als eine Grundlage des Umweltberichtes mit Bestandsplan Biotoptypen und Maßnahmenplan; Darlegung möglicher Maßnahmen zur Minimierung, Vermeidung und zum Ausgleich

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für die Artengruppe Vögel mit Lösung der Problematik

Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB

Anregungen zu Festsetzungen zur Verwendung von Saatgut, zur randlichen Eingrünung (Blühstreifen und Gehölzpflanzung), zur Unternutzung der Flächen, zum Ausgleich der kartierten Feldlerchenquartiere, zu Einträgen in das Kompensationsflächenverzeichnis, Hinweise zum Denkmalschutz, zum Versiegelungsgrad bzw. zur Versickerung i.V. mit der Grundflächenzahl, zum Brandschutz (Kreisverwaltung Bitburg-Prüm); zur Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen (Landwirtschaftskammer); zur randlichen Eingrünung in Bezug auf das Landschaftsbild (Planungsgemeinschaft); zur Lage im Wasserschutzgebiet (Kreisverwaltung, SGD Nord ReWAB); zur Starkregenvorsorge (SGD Nord, ReWAB)

54675 Lahr, den 22.10.2025
Ortsgemeinde Lahr
( Siegel ) gez. Claudia Dondelinger
Ortsbürgermeisterin

Den Lageplan hierzu finden Sie auf Seite XXX