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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 44/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Kaschenbach für das Teilgebiet „An der alten Höh, Vor dem hintersten Büsch“, (Sondergebiet Photovoltaik);

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung der Ortsgemeinde Kaschenbach

Die Ortsgemeinde Kaschenbach beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „An der alten Höh, Vor dem hintersten Büsch“ zur Ausweisung eines Sondergebietes für Photovoltaikanlagen. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes beschloss der Ortsgemeinderat Kaschenbach in seiner Sitzung vom 15.10.2026 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplan umfasst folgenden Geltungsbereich (Plangebiet):

Gemarkung Kaschenbach, Flur 2, Flurstück 1/1 und Flur 3, Flurstück 40/1.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan ersichtlich. Für die Belange des Umwelt- u. Naturschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Beides erfolgt parallel zum laufenden Bauleitplanverfahren. Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan (Planurkunde mit Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit Anlagen, Sichtfeldanalyse, Bestandsplan Biotoptypen, Ausgleichskonzept Feldlerche und die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen) stehen Ihnen während der Zeit vom 02.11.2026 bis einschließlich 01.12.2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter „Bürgerservice“ > Bauleitplanverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligungen) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 02.11.2026 bis einschließlich 01.12.2026 können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Folgende umweltbezogene Informationen/Stellungnahmen liegen vor:

Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen derPlanung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander.

Dem Umweltbericht sind folgende zusätzlichen umweltrelevanten Anlagen beigefügt:

Karte: Biotoptypenkarte, Karte: Sichtfeldanalyse, Bericht: Brutvogelkartierung, Bericht: Feldlerchen-Maßnahmenkonzept.

Weiterhin können folgende umweltbezogene Stellungnahmen eingesehen werden, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 sowie der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen sind:

Natur- und Landschaftsschutz

Stellungnahme der Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 25.11.2025 (Hinweise zu naturschutzrechtlichen Festsetzungen, insbesondere zur Mulchregelung unterhalb der Modulreihen, zur Zaungestaltung bzgl. Fledermausschutz sowie zu Anzahl und Ausgestaltung der CEF-Maßnahmen für die Feldlerche; Hinweis auf Erfordernis einer dinglichen Sicherung der Maßnahmenflächen sowie Eintragung ins Kompensationsflächenverzeichnis des Landes), Stellungnahme des Forstamtes Neuerburg vom 24.10.2025 (Empfehlung zur Einhaltung eines Mindestabstands von 30 m zur angrenzenden Waldfläche; Empfehlung zum Abschluss einer Haftungsverzichtserklärung zwischen Anlagenbetreiber und Waldbesitzer)

Wasser / Abwasser

Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord – RegionalstelleWasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 25.11.2025 (Hinweise zur Starkregenvorsorge)

Boden und Geologie

Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 06.11.2025 (Allgemeine Hinweise zum Boden, Baugrund sowie zu geowissenschaftlichen Besonderheiten im Plangebiet),

Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 18.11.2025 (Hinweise zur Betroffenheit landwirtschaftlicher Betriebe sowie zur Flächeninanspruchnahme von landwirtschaftlich genutztem Grünland)

Kultur- und Sachgüter

Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz – Direktion Landesarchäologie – Außenstelle Trier vom 04.11.2025 (inkl. Nachricht vom 21.05.2026) (Hinweis auf bekannte römische Fundstellen im Umfeld; Auflage zur Durchführung einer geophysikalischen Prospektion vor Baubeginn; nach Auswertung der Prospektionsergebnisse keine weiteren Bedenken seitens der Landesarchäologie), Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz – Direktion Landesarchäologie – Erdgeschichtliche Denkmalpflege, Koblenz vom 04.11.2025 (Hinweise zu erdgeschichtlich relevanten Fundstellen im Umfeld; Auflagen zur Anzeige von Erdarbeiten und zur Meldepflicht bei Bodenfunden gemäß §§ 17 und 18 DSchG RLP), Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz – Direktion Landesdenkmalpflege, Mainz vom 28.10.2025 (Hinweise zu möglichen Kleindenkmälern und Grenzzeichen im Plangebiet; Hinweis auf Genehmigungsvorbehalt gemäß DSchG RLP)

54668 Kaschenbach, den 22.10.2026
Ortsgemeinde Kaschenbach
(Siegel), gez. Johannes Billen
Ortsbürgermeister