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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Muxerath zum 1. April 2023

Die Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Muxerath im Eifelkreis Bitburg-Prüm soll ab 1. April 2023 auf die Dauer von acht Jahren neu verpachtet werden.

Es handelt sich dabei um ein Niederwildrevier mit einer Größe von ca. 454 ha. Davon sind ca. 8 ha befriedete Fläche. Die bejagbare Fläche beträgt somit ca. 446 ha. Die Abschüsse beziehen sich überwiegen auf Rehwild und Wildschweine.

Die Jagdpachtbedingungen und weitere Information können ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg, Herrn Ralf Grün, 06564-6911221, Email: gruen.ralf@vg-suedeifel.de oder beim 1. Beisitzer der Jagdgenossenschaft Muxerath, Herrn Peter Bermes, Dorfsr. 2, 54673 Muxerath, Tel. 06564-2286 eingesehen bzw. dort angefordert werden.

Die Jagdverpachtung erfolgt nach Beschlussfassung im Jagdvorstand Muxerath im Rahmen der freihändigen Vergabe, mittels schriftlichem Jagdpachtvertrag. Gebote sind bis bitte bis spätestens Samstag, 10. Dezember 2022 schriftlich bei Herrn Peter Bermes, Dorfstr. 2, 54673 Muxerath, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift "Jagdverpachtung Muxerath" einzureichen. Mit der Abgabe des schriftlichen Gebotes gelten die Pachtbedingungen als anerkannt.

54673 Muxerath, 02. November 2022

Jagdgenossenschaft Muxerath
Gez. Peter Bermes
2. Besitzer