Mit dem Bebauungsplan möchte die Ortsgemeinde Körperich eine innerörtliche Fläche im Bestand städtebaulich neuordnen und im Bestand nachverdichten. Ein Teil der Fläche soll der Unterbringung eines Dorfgemeinschaftshauses dienen, in das der Bauhof integriert wird. Darüber hinaus soll entlang der Gaytalstraße ein Mehrfamilienhaus errichtet werden. Um dies baurechtlich realisieren zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Der Bebauungsplan „Gaytalstraße, Anwesen 2, 6, 8 und 10“ ist auf der Grundlage des
§ 13a BauGB in einem beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich zum Bebauungsplan umfasst in der Gemarkung Körperich, den Flur 11, das Flurstück 56/1 vollständig und Flurstücks Nr. 54 teilweise. Der Teil im Flurstück Nr. 54 liegt im Bereich des Bebauungsplans „Auf der Breistwies“ und wird überplant. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan ersichtlich.
Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan (Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung mit Umweltbelange und die Karte Bestand der Biotoptypen) stehen Ihnen während der Zeit vom 10.11.2025 bis einschließlich 24.11.2025 gemäß § 13a Abs. 3 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter „Pläne & Karten“ {{gt}} Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg aus.
Während des Auslegungszeitraumes vom 10.11.2025 bis einschließlich 24.11.2025 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.