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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Haushaltssatzung der Stadt Neuerburg für die Jahre 2022 und 2023

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der zuletzt geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung am 19.09.2022 beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2022

2023

der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.247.502 €

2.940.545 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

3.523.241 €

3.343.943 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-275.739 €

-403.398 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-160.926 €

-290.602 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.219.160 €

3.900 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.897.260 €

0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.678.100 €

3.900 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.839.026 €

286.702 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2022

2023

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

1.682.000 €

0 €

Zusammen auf

1.682.000 €

0 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

2022

2023

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A

500 v. H.

500 v. H.

- Grundsteuer B

565 v. H.

690 v. H.

- Gewerbesteuer

390 v. H.

390 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

72 €

72 €

- für den zweiten Hund

144 €

144 €

- für jeden weiteren Hund

180 €

180 €

- für jeden gefährlichen Hund

600 €

600 €

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit geltenden Fassung werden wie folgt festgesetzt:

Friedhof

2022

2023

Friedhofsunterhaltungsgebühren je Grabstelle

35 €

35 €

Wahlgrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht

400 €

400 €

Wahlgrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht für nicht Ortsansässige

500 €

500 €

Wahlgrabstelle - Wiedererwerb

300 €

300 €

Wahlgrabstelle - Wiedererwerb für nicht Ortsansässige

400 €

400 €

Reihengrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht

300 €

300 €

Reihengrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht für nicht Ortsansässige

450 €

450 €

Urnenwahlgrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht

300 €

300 €

Urnenwahlgrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht für nicht Ortsansässige

400 €

400 €

Urnenwahlgrabstelle - Wiedererwerb

200 €

200 €

Urnenwahlgrabstelle - Wiedererwerb für nicht Ortsansässige

300 €

300 €

Urnenreihengrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht

225 €

225 €

Urnenreihengrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht für nicht Ortsansässige

300 €

300 €

Rasenurnengrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht einschl. lfd. Unterhaltung und Granitplatte für 15 Jahre

975 €

975 €

Rasenurnengrabstelle anonym - Verleihung Nutzungsrecht einschl. lfd. Unterhaltung für 15 Jahre

600 €

600 €

Beisetzung einer weiteren Urne

300 €

300 €

Beisetzung einer weiteren Urne für nicht Ortsansässige

450 €

450 €

Urnengrabaushub - pauschal

125 €

125 €

Leichenhalle - Nutzungsgebühr pauschal

60 €

60 €

Leichenhalle - Nutzungsgebühr pauschal für nicht Ortsansässige

100 €

100 €

Stadthalle

2022

2023

Stadthalle Nutzung kommerzielle/gewerbliche Veranstaltungen

750 €

750 €

Stadthalle Nutzung gemeinnützige Veranstaltungen (z.B.Sitzungen, Verbände)

100 €

100 €

Stadthalle Nutzung (für private Feiern) - Einheimische

350 €

350 €

Stadthalle Nutzung (für private Feiern) - Auswärtige

420 €

420 €

Stadthalle Nutzung Foyer oder kleiner Saal- Ortsansässige nicht kommerziell

100 €

100 €

Stadthalle Nutzung Foyer oder kleiner Saal- Ortsansässige kommerziell

180 €

180 €

Stadthalle Nutzung Foyer oder kleiner Saal- Auswärtige nicht kommerziell

200 €

200 €

Stadthalle Nutzung Foyer oder kleiner Saal- Auswärtige kommerziell

300 €

300 €

Stadthalle Nutzung großer Saal - Einheimische nicht kommerziell

200 €

200 €

Stadthalle Nutzung großer Saal - Einheimische kommerziell

350 €

350 €

Stadthalle Nutzung großer Saal - Auswärtige nicht kommerziell

300 €

300 €

Stadthalle Nutzung großer Saal - Auswärtige kommerziell

450 €

450 €

Stadthalle Kaution bei Veranstaltungen musikalischer Art o.ä; zusätzlich Vorlage eines Nachweises über eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung inkl. Beschallungsanlage

1.500 €

1.500 €

Stadthalle Nutzungspauschale Küche

60 €

60 €

Stadthalle Nutzungspauschale Kühlhaus und Lastenaufzug

25 €

25 €

Stadthalle Nutzungspauschale Konferenzraum nicht kommerziell

50 €

50 €

Stadthalle Nutzungspauschale Konferenzraum kommerziell

60 €

60 €

Stadthalle Nutzung mehrtägig ab dem 2. Tag (wenn kein Eintritt oder Gebühren erhoben werden) - Einheimische

0 €

0 €

Stadthalle Nutzung mehrtägig ab dem 2. Tag (kommerzielle Veranstaltungen aller gewerblicher Art) - Auswärtige

80 €

80 €

Stadthalle Stromkosten pro kwh

0,40 €

0,40 €

Stadthalle Wassergeld/Kanalgebühr pro cbm

8,50 €

8,50 €

Stadthalle Nutzung Großraumschirme als Nebenleistung bei gleichzeitiger Anmietung der Stadthalle

25 €

25 €

Stadthalle Reinigung - Der Mieter verlässt die Halle gereinigt. Bei Bedarf entfallen Gebühren für die Nachreinigung pro Stunde

Abrechnung der Nebenkosten nach Verbrauch u. evtl. Hausmeisterkosten; Einen Tag vorher u. nachher steht die Halle kostenfrei zum Auf- u. Abbau zur Verfügung

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 875.218 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 800.548 €. und zum 31.12. 2022 524.809 € sowie zum 31.12.2023 121.411 €.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € (2022) und 1.000 € (2023) überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

Stadt Neuerburg, den 31.10.2022
gez.
Lothar Fallis, Stadtbürgermeister

Hinweis zur Bekanntmachung:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung an den folgenden sieben Werktagen während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, er die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Stadt Neuerburg, den 31.10.2022
gez.
Lothar Fallis, Stadtbürgermeister