Der Gemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der zuletzt geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung am 19.09.2022 beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
| 2022 | 2023 | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.247.502 € | 2.940.545 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 3.523.241 € | 3.343.943 € |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -275.739 € | -403.398 € |
| 2. im Finanzhaushalt | ||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -160.926 € | -290.602 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.219.160 € | 3.900 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 3.897.260 € | 0 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.678.100 € | 3.900 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.839.026 € | 286.702 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| 2022 | 2023 | |
| zinslose Kredite auf | 0 € | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 1.682.000 € | 0 € |
| Zusammen auf | 1.682.000 € | 0 € |
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
| 2022 | 2023 | |
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
| - Grundsteuer A | 500 v. H. | 500 v. H. |
| - Grundsteuer B | 565 v. H. | 690 v. H. |
| - Gewerbesteuer | 390 v. H. | 390 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden | ||
| - für den ersten Hund | 72 € | 72 € |
| - für den zweiten Hund | 144 € | 144 € |
| - für jeden weiteren Hund | 180 € | 180 € |
| - für jeden gefährlichen Hund | 600 € | 600 € |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit geltenden Fassung werden wie folgt festgesetzt:
| Friedhof | 2022 | 2023 |
| Friedhofsunterhaltungsgebühren je Grabstelle | 35 € | 35 € |
| Wahlgrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht | 400 € | 400 € |
| Wahlgrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht für nicht Ortsansässige | 500 € | 500 € |
| Wahlgrabstelle - Wiedererwerb | 300 € | 300 € |
| Wahlgrabstelle - Wiedererwerb für nicht Ortsansässige | 400 € | 400 € |
| Reihengrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht | 300 € | 300 € |
| Reihengrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht für nicht Ortsansässige | 450 € | 450 € |
| Urnenwahlgrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht | 300 € | 300 € |
| Urnenwahlgrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht für nicht Ortsansässige | 400 € | 400 € |
| Urnenwahlgrabstelle - Wiedererwerb | 200 € | 200 € |
| Urnenwahlgrabstelle - Wiedererwerb für nicht Ortsansässige | 300 € | 300 € |
| Urnenreihengrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht | 225 € | 225 € |
| Urnenreihengrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht für nicht Ortsansässige | 300 € | 300 € |
| Rasenurnengrabstelle - Verleihung Nutzungsrecht einschl. lfd. Unterhaltung und Granitplatte für 15 Jahre | 975 € | 975 € |
| Rasenurnengrabstelle anonym - Verleihung Nutzungsrecht einschl. lfd. Unterhaltung für 15 Jahre | 600 € | 600 € |
| Beisetzung einer weiteren Urne | 300 € | 300 € |
| Beisetzung einer weiteren Urne für nicht Ortsansässige | 450 € | 450 € |
| Urnengrabaushub - pauschal | 125 € | 125 € |
| Leichenhalle - Nutzungsgebühr pauschal | 60 € | 60 € |
| Leichenhalle - Nutzungsgebühr pauschal für nicht Ortsansässige | 100 € | 100 € |
| Stadthalle | 2022 | 2023 |
| Stadthalle Nutzung kommerzielle/gewerbliche Veranstaltungen | 750 € | 750 € |
| Stadthalle Nutzung gemeinnützige Veranstaltungen (z.B.Sitzungen, Verbände) | 100 € | 100 € |
| Stadthalle Nutzung (für private Feiern) - Einheimische | 350 € | 350 € |
| Stadthalle Nutzung (für private Feiern) - Auswärtige | 420 € | 420 € |
| Stadthalle Nutzung Foyer oder kleiner Saal- Ortsansässige nicht kommerziell | 100 € | 100 € |
| Stadthalle Nutzung Foyer oder kleiner Saal- Ortsansässige kommerziell | 180 € | 180 € |
| Stadthalle Nutzung Foyer oder kleiner Saal- Auswärtige nicht kommerziell | 200 € | 200 € |
| Stadthalle Nutzung Foyer oder kleiner Saal- Auswärtige kommerziell | 300 € | 300 € |
| Stadthalle Nutzung großer Saal - Einheimische nicht kommerziell | 200 € | 200 € |
| Stadthalle Nutzung großer Saal - Einheimische kommerziell | 350 € | 350 € |
| Stadthalle Nutzung großer Saal - Auswärtige nicht kommerziell | 300 € | 300 € |
| Stadthalle Nutzung großer Saal - Auswärtige kommerziell | 450 € | 450 € |
| Stadthalle Kaution bei Veranstaltungen musikalischer Art o.ä; zusätzlich Vorlage eines Nachweises über eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung inkl. Beschallungsanlage | 1.500 € | 1.500 € |
| Stadthalle Nutzungspauschale Küche | 60 € | 60 € |
| Stadthalle Nutzungspauschale Kühlhaus und Lastenaufzug | 25 € | 25 € |
| Stadthalle Nutzungspauschale Konferenzraum nicht kommerziell | 50 € | 50 € |
| Stadthalle Nutzungspauschale Konferenzraum kommerziell | 60 € | 60 € |
| Stadthalle Nutzung mehrtägig ab dem 2. Tag (wenn kein Eintritt oder Gebühren erhoben werden) - Einheimische | 0 € | 0 € |
| Stadthalle Nutzung mehrtägig ab dem 2. Tag (kommerzielle Veranstaltungen aller gewerblicher Art) - Auswärtige | 80 € | 80 € |
| Stadthalle Stromkosten pro kwh | 0,40 € | 0,40 € |
| Stadthalle Wassergeld/Kanalgebühr pro cbm | 8,50 € | 8,50 € |
| Stadthalle Nutzung Großraumschirme als Nebenleistung bei gleichzeitiger Anmietung der Stadthalle | 25 € | 25 € |
| Stadthalle Reinigung - Der Mieter verlässt die Halle gereinigt. Bei Bedarf entfallen Gebühren für die Nachreinigung pro Stunde | ||
| Abrechnung der Nebenkosten nach Verbrauch u. evtl. Hausmeisterkosten; Einen Tag vorher u. nachher steht die Halle kostenfrei zum Auf- u. Abbau zur Verfügung |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug 875.218 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 800.548 €. und zum 31.12. 2022 524.809 € sowie zum 31.12.2023 121.411 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 € (2022) und 1.000 € (2023) überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen
Hinweis zur Bekanntmachung:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Der Haushaltsplan liegt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung an den folgenden sieben Werktagen während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, er die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.