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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 46/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Vorstellung des Online-Dienstes „Abmeldung eines Nebenwohnsitzes“

Die Verbandsgemeinde Südeifel bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nebenwohnsitz unkompliziert online abzumelden. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu diesem digitalen Service.

Worum geht es?

Mit dem Online-Dienst „Abmeldung eines Nebenwohnsitzes“ können Sie Ihren Nebenwohnsitz bundesweit abmelden, unabhängig davon, ob der Haupt- oder Nebenwohnsitz im Gebiet der Verbandsgemeinde Südeifel liegt.

Beispiele:

  • Wenn Ihr Hauptwohnsitz in Neuerburg und Ihr Nebenwohnsitz in Köln ist, können Sie über die Verbandsgemeinde Südeifel die Abmeldung des Nebenwohnsitzes in Köln vornehmen.
  • Ebenso können Sie, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Düsseldorf und einen Nebenwohnsitz in Irrel haben, den Nebenwohnsitz in Irrel bei uns abmelden.

Was brauche ich für den Onlineprozess?

Um Ihre Identität zu bestätigen, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Nutzerkonto BUND-ID: Hierbei handelt es sich vereinfacht gesagt um ein „Kundenkonto“ bei der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie sich dort einmalig registrieren, können Sie damit eine Vielzahl von Online-Diensten aller öffentlichen Verwaltungen nutzen. Vorteil: Ihre persönlichen Daten werden automatisch in den Antrag übernommen.
  2. Ohne Nutzerkonto: Um auch Online-Anträge ohne Nutzerkonto zu ermöglichen, geben Sie Ihre Personendaten selbst ein. Als Nachweis Ihrer Identität laden Sie Kopien Ihres Personalausweises hoch.

Wie läuft der Online-Prozess ab?

Der Prozess ist benutzerfreundlich und führt Sie Schritt für Schritt durch alle notwendigen Angaben. Bis zur Absendung können Sie Ihre Eingaben jederzeit korrigieren. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Abmeldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

Wie geht es weiter?

Die Verwaltung prüft anschließend Ihre Angaben. Wenn alle erforderlichen Daten vorliegen, erfolgt die Abmeldung innerhalb weniger Tage. Die Abmeldebestätigung wird Ihnen postalisch an Ihren Hauptwohnsitz zugestellt.

Was ist noch wichtig zu wissen?

  • Hauptwohnsitz ändern: Wenn Sie umziehen und Ihren Hauptwohnsitz innerhalb Deutschlands ändern, reicht es, Ihren neuen Hauptwohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Die Abmeldung des bisherigen Hauptwohnsitzes erfolgt automatisch. Dies können Sie bereits in vielen Gemeinden über den bundesweiten Dienst www.wohnsitzanmeldung.de erledigen, einschließlich aller Gemeinden der Verbandsgemeinde Südeifel.
  • Abmeldung ins Ausland: Wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde abmelden. Auch hierfür stellt die Verbandsgemeinde einen passenden Online-Dienst auf unserer Homepage zur Verfügung.

Weitere Fragen zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes?

Unser Meldeamt hilft Ihnen gerne weiter!

Sammelrufnummer:

Tel. 06564/69-12250

E-Mail: meldeamt@vg-suedeifel.de