Wie in der Vergangenheit vermehrt festgesteltt wurde, werden die von Landwirten bewirtschafteten Grundstücke über die Grundstücksgrenzen hinaus genutzt und es werden keine entsprechenden Abstände zu den Wirtschaftswegen eingehalten.
Grenzsteine werden teitweise beim beackern herausgefahren und entsorgt bzw. sind nicht mehr vorhanden.
Die Ortsgemeinde ist zukünftig nicht mehr bereit, dieses Fehtverhatten zu tolerieren. Sollten weitere Zuwiderhandtungen festgestellt
werden, behält sich der Ortsgemeinderat Körperich weitere Schritte/Maßnahmen/Schadenersatzforderungen gegen die betreffenden Landwirte vor.