Titel Logo
Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 46/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel

Räumlicher Teilflächennutzungsplan `Irrel`, Teilfortschreibung/Änderung –

Teilbereich Alsdorf

Bekanntmachung der Genehmigung gem. § 6 Absatz 5 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die vom Verbandsgemeinderat Südeifel in seiner Sitzung vom 23.05.2024 beschlossene Teilfortschreibung /Änderung des räumlichen Teilflächennutzungsplanes `Irrel` - Teilbereich Alsdorf („Aufm Acker“), wurde mit Schreiben der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg, vom 08.08.2024 (Az.: 06-191297-09) gem. § 6 Absatz 1 BauGB genehmigt; die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht (§ 6 Absatz 5 Satz 1 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich der Teilfortschreibung/Änderung des Teilflächennutzungsplanes `Irrel` ist in der zu dieser Bekanntmachung beigefügten und abgedruckten unmaßstäblichen Kartenunterlage dargestellt. Die Planänderung erging im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren für diesen Bereich.

Gemäß § 215 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die etwaige Verletzung von Vorschriften unbeachtlich werden, wenn sie

1.

eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- u. Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.

nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Südeifel unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Der Sachliche Teilflächennutzungsplan liegt mit der Begründung und einer zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 BauGB bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme bereit. Jedermann kann die Änderung zum Teilflächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (§ 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB).

Mit dieser Bekanntmachung wird die Teilfortschreibung/Änderung für den Teilbereich Alsdorf („Aufm Acker“) zum Räumlichen Teilflächennutzungsplan `Irrel`, wirksam (§ 6 Absatz 5 Satz 2 BauGB).

54673 Neuerburg, den 04.11.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
(DS) gez. Anna Carina Krebs
Bürgermeisterin