In der Verbandsgemeinde Südeifel können ab dem 1. Januar 2026 folgenden Fischereistrecken gepachtet werden:
| 1. | „Gaybach Los 1“ Gemeinden Biesdorf und Wallendorf von der Brücke „Untere Gaymühle“ flussabwärts bis zur Einmündung in die Sauer unterhalb von Wallendorf. Das Pachtgewässer ist ca. 3.400 m lang, durchschnittlich 3,5 m breit und etwa 1,2 ha groß. |
| 2. | „Radenbach Los 1“, Gemeinde Fischbach-Oberraden von der Brücke nach Berkoth/Burscheid (Banngrenze) bis Straßendurchlass in der K 62 bis km 4.350. Das Pachtgewässer ist ca. 2.400 m lang, durchschnittlich 1,5-2,0 m breit und etwa 0,4 ha groß. |
Für die Pachtung ist zwingend ein gültiger Fischereischein Rheinland-Pfalz (-blauer Fischereischein-) erforderlich. Die Verpachtung erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Pachtvertrages für die Dauer von jeweils zwölf Jahren (-in begründeten Ausnahmefällen sechs Jahre-) und nach Maßgabe der hierfür geltenden fischereirechtlichen Vorschriften des Landesfischereigesetzes Rheinland-Pfalz. Gerne erhalten Interessenten die Entwürfe der Pachtverträge, die gleichzeitig die Pachtbedingungen darstellen.
Schriftliche Angebote werden erbeten bis zum 15.12.2025 an die Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, Tel. 06564-6911221, Ansprechpartner Ralf Grün, E-Mail: gruen.ralf@vg-suedeifel.de und 06564-6911222, Ansprechpartner Heidi Wiaime, E-Mail: wiaime.heidi@vg-suedeifel.de. Gerne erhalten Interessen hier weitergehende Informationen oder Auskunft zu bestehenden Fragen.