Auf Grund eines erforderlichen Updates des Kassenprogramms sind am 20.11.2025 beim Gewerbe-, Melde- und Standesamt, lediglich Barzahlungen möglich. Kartenzahlungen sind an diesem Tag leider nicht möglich.
Wir bitten dies zu beachten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Auf Grund einer Gebührenanpassung in der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung, beträgt die neue Gebühr einer Meldebescheinigung 8,00 €. Auf Grund dieser Änderung, erhöhen sich auch verschiedene Gebühren beim Standesamt.
Die Verordnung tritt ab dem 01.12.2025 in Kraft.