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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Schankweiler für das Teilgebiet „Bei den Eichen“ –Sondergebiet PhotovoltaikBeteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Ortsgemeinde Schankweiler beabsichtigt zur Ausweisung eines Wohnbaugebietes die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Bei den Eichen“ - Sondergebiet Photovoltaik. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes beschloss der Ortsgemeinderat Schankweiler in seiner Sitzung vom 12.07.2023 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan umfasst folgenden Geltungsbereich (Plangebiet):

Gemarkung Schankweiler, Flur 5, Flurstücke: 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28/1, 28/2, 29 (teilweise), 36, 37, 38 und 39. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan ersichtlich.

Für die Belange des Umwelt- u. Naturschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Beides erfolgt parallel zum laufenden Bauleitplanverfahren.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan (Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung inkl. Umweltbericht, Fachbeitrag Artenschutz, Abwägungstabelle, Stellungnahmen) stehen Ihnen während der Zeit vom 18.12.2023 bis einschließlich 22.01.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (www.vg-suedeifel.de; Rubrik - Aktuelles - Bauleitplanverfahren - Öffentlichkeitsbeteiligungen) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 18.12.2023 bis einschließlich 22.01.2024 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax-Nr. 06564 - 69 - 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Folgende umweltbezogene Informationen/Stellungnahmen liegen vor:

Umweltbericht (EE-Plan GmbH, 08.03.2023) als Teil der Begründung zum Bebauungsplan „Bei den Eichen“ mit Informationen u. a. zu folgenden Themen:

  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes im Hinblick auf Schutzgebiete und Schutzgüter
  • Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung und Verringerung
  • Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus dem Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Flächennutzungsplan liegen vor und werden mit ausgelegt:

1.

Schreiben Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Eifel vom 05.09.2022:

Verweis auf die Notwendigkeit einer Überprüfung der landwirtschaftlichen Belange

2.

Schreiben Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm vom 20.09./26.09. 2022:

Verweis auf diverse Belange des Naturschutzes, Gewässerschutz, Vorranggebiete, archäologische Vorgaben und agrarstrukturelle Auswirkungen und Immissionen z. B. Blendwirkungen

Verweis auf Notwendigkeit der Prüfung von Alternativstandorten

3.

Landesbetrieb Mobilität Gerolstein vom 21.09./23.09.2022

Verweis auf Planung Einzelradweg entlang des Plangebiets an der L2 und damit verbundenen Anforderungen und der verkehrlichen Erschließung über das vorhandene Wirtschaftswegenetz und damit verbundenen Anforderungen

Verweis auf Ausschluss einer Blendwirkung in Richtung klassifizierter Straßen

4.

Landwirtschaftskammer Dienststelle Trier vom 26.08.2022

Verweis auf Flächenkonkurrenz und Verlust landwirtschaftlicher Flächen und die Notwendigkeit von hofnahen Flächen für Viehhaltungsbetriebe in der Gemarkung Schankweiler sowie einer erhöhten Gefahr von Wildschäden auf anderen Flächen

5.

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 21.09.2022

Verweis auf Abstand von 5 m zum Gewässer und Anforderungen für Oberflächenentwässerung

6.

Vermessungs- und Katasteramt Westeifel-Mosel vom 12.09.2022

Verweis auf Fehler in Auflistung der überplanten Flurstücke bzw. fehlende Quellenangaben

7.

Westnetz GmbH vom 26.08.2022

Verweis Anforderungen im Hinblick auf Erreichbarkeit, Standsicherheit der Maststandorte und Anforderungen im Hinblick auf Sicherheitsabstände

54668 Schankweiler, den 27.11.2023
Ortsgemeinde Schankweiler
(Siegel) gez.
Lothar Gansen
Ortsbürgermeister