Am Freitag, den 21. Februar 2025 um 19.00 Uhr findet im Schlosshotel in Neuerburg eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Neuerburg I statt.
Tagesordnung:
Zu obiger Versammlung werden hiermit alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Neuerburg I eingeladen. Jede Jagdgenossin bzw. jeder Jagdgenosse kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten, durch eine Verwandte oder einen Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von der oder dem Vertretenen beschäftigte Person, durch eine/n derselben Jagdgenossenschaft angehörige/n volljährige/n Jagdgenossin/Jagdgenossen aufgrund einer schriftlichen Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf keine Jagdgenossin oder kein Jagdgenosse in ihrer/seiner Person vereinigen. Das Jagdgenossenschaftskataster für die Gemarkung Neuerburg, gleichzeitig auch Stimmliste, liegt in der Zeit vom 31.01.2025 bis zum 21.02.2025 bei dem ersten Beisitzer, Walter Schmitt in Leimbach, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen offen.
Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen haben zu Beginn der Genossenschaftsversammlung die von ihnen eingebrachte Grundfläche nachzuweisen. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Jagdkatasters sind von den Grundstückseigentümern während der Offenlegungsfrist vorzubringen. Spätere Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden.