| 1. | Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. | |
| Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr. | |
| 2. | Die 64 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Südeifel und die Stadt Neuerburg bilden dafür Stimmbezirke. | |
| In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zwischenzeitlich zugestellt wurden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen darf. | |
| 3. | Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. | |
| Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer | |
| a) | für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, |
| b) | für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. |
| Der Wähler gibt | |
| seine Erststimme in der Weise ab, | |
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| dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, |
| und seine Zweitstimme in der Weise, | |
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| dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. |
| 5. | Wer durch Briefwahl wählen will, muss über die Verbandsgemeindeverwaltung die Briefwahlunterlagen beantragen. Den Antrag können die Wähler/-innen mit dem Vordruck auf der Rückseite der zugestellten Wahlbenachrichtigung stellen. Er kann auch ohne Vordruck schriftlich per Email, elektronisch durch das Einlesen eines auf der Wahlbenachrichtigung eingescannten QR-Codes oder durch mündliche Vorsprache im Briefwahlbüro der Verbandsgemeindeverwaltung gestellt werden. | |
Das Aufstellungsverfahren der Parteien- und Bewerberlisten endet am 31. Januar 2025. Der Druck der Stimmzettel erfolgt dann sofort ab dem 01. Februar 2025. Mit der Auslieferung der Stimmzettel an die Verwaltungen wird für den 5. oder 6. Februar 2025 gerechnet. Der Versand der Briefwahlunterlagen wird dann sofort durch unsere Verwaltung durchgeführt.
Eine Zustellung der Briefwahlunterlagen beim Antragssteller wird dann voraussichtlicht zwischen dem 7. und 10. Februar 2025 erfolgen.