Bei der am Sonntag, dem 13. April 2025 stattfindenden Neuwahl des Gemeinderats in Obergeckler sind
6 Ratsmitglieder
zu wählen.
Aufgrund der §§ 16 und 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit den §§ 23 und 74 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderats auf.
In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 12 Bewerberinnen und Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden. Die Wahlvorschläge bedürfen gemäß § 16 Abs. 2, 3 KWG keiner Unterstützungsunterschriften.
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen eingereicht werden.
Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter des Wahlgebiets, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten des Wahlgebiets einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.
Neu auftretende Parteien im Sinne des § 16 Abs. 4 KWG müssen spätestens am Dienstag, dem 18. Februar 2025, bis 18 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14 - 16, 56130 Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft als Partei im Sinne des Parteiengesetzes gemäß § 24 Abs. 1 KWO nachweisen.
Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig beim Wahlleiter für die Gemeinderatswahl, Herrn Ortsbürgermeister Josef Streit oder der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg, eingereicht werden.
Die Einreichungsfrist läuft
am Montag, dem 24. Februar 2025, 18 Uhr,
ab.
Die Niederschrift über die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber hat jeweils getrennt nach Frauen und Männern folgende paritätsbezogene Angaben gesondert auszuweisen: die Zahl der wahlberechtigten Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer sowie die Zahl der angetretenen und der gewählten Bewerberinnen und Bewerber (getrennt nach Plätzen).
Die öffentlichen Bekanntmachungen der Wahlvorschläge enthalten den im Wortlaut abzudruckenden Text des Artikels 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes und den Geschlechteranteil in der jeweiligen Vertretungskörperschaft zwei Monate vor der Wahl. Darüber hinaus hat die öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge bei der Verhältniswahl folgende paritätsbezogene Angaben gesondert auszuweisen: die Zahl der wahlberechtigten Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer sowie die Zahl der angetretenen und der gewählten Bewerberinnen und Bewerber (getrennt nach Plätzen).
Vordrucke für Wahlvorschläge, Versammlungsniederschriften zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber, Erklärungen der Bewerberinnen und Bewerber, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag aufgestellt sind und dass sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, und Bescheinigungen der Wählbarkeit sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg erhältlich.
Weitere Einzelheiten über die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen sind dem Kommunalwahlgesetz und der Kommunalwahlordnung zu entnehmen.