Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederweis hat in der der öffentlichen Sitzung vom 05.06.2022 die Neuaufstellung hinsichtlich des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Ixenfeld“ (früher „Am Daufenbach“) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit der Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes plant die Gemeinde eine nachfragegerechte Vorhaltung von Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde. Zu der beabsichtigten Planung gemäß § 13b BauGB sollen Außenbereichsflächen - durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 Quadratmetern im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB und sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen - einbezogen werden. Der Geltungsbereich zum Bebauungsplan umfasst folgende Flurgrundstücke: Gemarkung Niederweis, Flur 4, Flurstücke 43, 44 und 45/2. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem beigefügten unmaßstäblichen Lageplan. Eine förmliche Umweltprüfung (Umweltbericht) gemäß § 2 Abs. 4 BauGB kann entfallen. Der Aufstellungsbeschluss vom 21.11.2019, in dem das Plangebiet noch mit „Am Daufenbach“ benannt war, wurde mit Beschluss vom 05.06.2022 aufgehoben.