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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Neuaufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Niederweis für das Teilgebiet „Im Ixenfeld“

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Niederweis hat in der der öffentlichen Sitzung vom 05.06.2022 die Neuaufstellung hinsichtlich des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Im Ixenfeld“ (früher „Am Daufenbach“) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit der Ausweisung eines neuen Wohnbaugebietes plant die Gemeinde eine nachfragegerechte Vorhaltung von Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde. Zu der beabsichtigten Planung gemäß § 13b BauGB sollen Außenbereichsflächen - durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 Quadratmetern im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB und sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen - einbezogen werden. Der Geltungsbereich zum Bebauungsplan umfasst folgende Flurgrundstücke: Gemarkung Niederweis, Flur 4, Flurstücke 43, 44 und 45/2. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem beigefügten unmaßstäblichen Lageplan. Eine förmliche Umweltprüfung (Umweltbericht) gemäß § 2 Abs. 4 BauGB kann entfallen. Der Aufstellungsbeschluss vom 21.11.2019, in dem das Plangebiet noch mit „Am Daufenbach“ benannt war, wurde mit Beschluss vom 05.06.2022 aufgehoben.

54668 Niederweis, den 30.11.2022
Ortsgemeinde Niederweis
(Siegel)
gez. Arno Thies, Ortsbürgermeister