In Bollendorf ist die Straßenreinigung schon seit vielen Jahren per Satzung auf die jeweiligen Grundstückseigentümer übertragen. Dies gilt für bebaute, unbebaute sowie verpachtete Grundstücke. Die regelmäßige Reinigung bezieht sich auf Bürgersteige und Straßenrinnen bis zur Mitte der Straßen und schließt auch die Räum- und Streupflicht im Winter mit ein. Wir bitten die Anlieger, darauf zu achten, dass in der anstehenden kalten Jahreszeit ein gefahrloses Befahren der Straßen und Begehen der Bürgersteige durch Freihalten von Eis und Schnee gewährleistet wird.
Vielen Dank.