Die Ortsgemeinde Rodershausen beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Auf dem Ritzbüsch“-Sondergebiet Photovoltaik-. Im laufenden Bauleitverfahren wurden die bisherigen erforderlichen bauplanungsrechtlichen Verfahrensschritte durch die Ortsgemeinde vollzogen. Mit der beabsichtigten Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Sondergebietes für Photovoltaikanlagen (§ 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO)) geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan ist in einem Parallelverfahren durch die Verbandsgemeinde Südeifel anzupassen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte durch öffentliche Auslegung der Planentwurfsunterlagen bei der Verwaltung in der Zeit vom 15.05.2023 bis einschließlich zum 14.06.2023. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die berührten benachbarten Gemeinden wurden gemäß § 4 Abs. 1 / § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.
Der Geltungsbereich der Planänderung zum Flächennutzungsplan umfasst folgende Flurgrundstücke:
Gemarkung Rodershausen, Flur 1, Flurstücke: 1, 2, 3, 48 teilweise und 49 teilweise. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens beschloss der Verbandsgemeinderat Südeifel in seiner Sitzung vom 05.10.2023 die Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange/berührte benachbarte Gemeinden gemäß den §§ 4 Abs. 2 / § 2 Abs. 2 BauGB.
Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen) stehen Ihnen während der Zeit vom 27.12.2023 bis einschließlich 31.01.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (www.vg-suedeifel.de; Rubrik - Aktuelles - Bauleitplanverfahren - Öffentlichkeitsbeteiligungen) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Marienheim, Bitburger Str. 15, 54673 Neuerburg aus.
Während des Auslegungszeitraumes vom 27.12.2023 bis einschließlich 31.01.2024 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 - 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Marienheim, Bitburger Str. 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen vor:
Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander. Weiterhin können folgende umweltbezogene Stellungnahmen eingesehen werden, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB eingegangen sind:
Natur- und Landschaftsschutz
Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 09.06.2023 (Einbindung in das Landschaftsbild), Forstamt Neuerburg vom 05.06.2023 (Hinweise zu angrenzenden Waldflächen, Anregungen zu Waldabständen)
Wasser / Abwasser
Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 07.06.2023, (Hinweise zu Gewässern und Oberflächenabfluss)
Kultur- und Sachgüter
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Außenstelle Trier - (Landesmuseum) vom 21.06.2023 (Hinweise zum Umgang mit archäologische Funden bzw. Befunden), Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 07.06.2023 (Hinweise zum Flächendenkmal „Westwall und Luftverteidigungszone West“)
Landwirtschaftliche Belange
Stellungnahme des Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum vom 23.05.2023, Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 26.05.2023, Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 07.06.2023, Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 23.05.2023
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Wir weisen darauf hin, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).