Beiträge für die 51./52. Kalenderwoche müssen bis
Donnerstag, 14.12.2023, 12.00 Uhr
der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegen.
Beiträge für die 1. Kalenderwoche 2024 müssen bis
Donnerstag, 21.12.2023, 12.00 Uhr
der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegen.
Später eingehende Mitteilungen können nicht mehr berücksichtigt werden!
Wir bitten um Beachtung.
Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
07.12.2023