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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Scheitenkorb für das Teilgebiet „Ober der Übertswies“; -Sondergebiet Photovoltaik- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ortsgemeinde Scheitenkorb beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Ober der Übertswies“ zur Ausweisung eines Sondergebietes für Photovoltaikanlagen. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes beschloss der Ortsgemeinderat von Scheitenkorb in seiner Sitzung vom 07.11.2022 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplan umfasst folgenden Geltungsbereich (Plangebiet):

Gemarkung Scheitenkorb, Flur 1, Flurstücke: 16/4, 17/1, 18, 213/28, 259/15, 260/15, 417/16, 418/16 jeweils teilweise. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan ersichtlich.

Für die Belange des Umwelt- u. Naturschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Beides erfolgt parallel zum laufenden Bauleitplanverfahren.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan (Begründung, Planzeichnung, Textfestsetzungen, Umweltbericht, Gutachten Naturpark Südeifel und die nach Einschätzung des Planungsträgers wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen), liegen in der Zeit vom

02.01.2023 bis einschließlich 01.02.2023

während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Während der v. g. Auslegungsfrist sind sämtliche auszulegenden Unterlagen auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel eingestellt und einsehbar (https://www.suedeifelinfo.de; Rubrik: Aktuelles -> Bauleitplanverfahren -> Öffentlichkeitsbeteiligungen).

Während des Auslegungszeitraumes vom 02.01.2023 bis einschließlich 01.02.2023 können von Jedermann Stellungnahmen schriftlich -auch in elektronischer Form per E-Mail oder Fax- bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, E-Mailadresse:

info@vg-suedeifel.de, Fax-Nr. 06564 - 69 - 11260, eingereicht oder während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung zur Niederschrift vorgebracht werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und Unterlagen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden:

Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander.

Dem Umweltbericht sind folgende zusätzlichen Anlagen beigefügt: eine Karte mit dem Bestand der Biotoptypen, ein Bericht zur Untersuchung der Avifauna bzw. der betroffenen Vogelarten, eine Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen für die Vogelart „Feldlerche“, ein Gutachten zu den Auswirkungen der Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf den Schutzzweck des Naturparks Südeifel“ und das Landschaftsbild inkl. Sichtfeldanalyse.

Weiterhin können folgende umweltbezogene Stellungnahmen eingesehen werden, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB eingegangen sind:

Natur- und Landschaftsschutz

Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 22.06.2022 (Hinweise und Anregungen zu Landschaftsbild, Erholungsfunktion, Naturpark Südeifel, Eingrünung der Anlage, artenschutzrechtliche Belange, Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 13.06.2022 (Hinweise zum Naturpark und der Erholungsfunktion des Gebietes)

Mensch und menschliche Gesundheit

Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 13.06.2022 (Hinweise zum Immissionsschutz), Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht vom 09.06.2022, (Hinweise zur möglichen Blendwirkungen)

Wasser / Abwasser

Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz vom 21.06.2022 (Hinweise zur Starkregenvorsorge)

Boden und Geologie

Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 22.06.2022 (Hinweise zu Eingriffen in den Baugrund und zu Bodenarbeiten)

Kultur- und Sachgüter

Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 22.06.2022 (Hinweise und Anregungen zum Flächendenkmal „Westwall und Luftverteidigungszone West“)

Landwirtschaftliche Belange

Stellungnahme des Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum vom 23.06.2022, Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 22.06.2022, Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 22.06.2022, Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 13.06.2022

54673 Scheitenkorb, den 15.12.2022
Ortsgemeinde Scheitenkorb
( Siegel ), gez. Wolfgang Thiex
1. Beigeordneter

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Scheitenkorb

Teilbereich "Ober der Übertswies" (Sondergebiet Photovoltaik)

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ±