Titel Logo
Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel;Änderung des Räumlichen Teilflächennutzungsplans für den Bereich `Neuerburg`, Gemarkung Rodershausen`; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Änderung des Räumlichen Teilflächennutzungsplans für den Bereich `Neuerburg`, Gemarkung Rodershausen`; Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ortsgemeinde Rodershausen beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Kapellenstraße“. Mit der beabsichtigten Planung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes (§ 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) geschaffen werden. Der Geltungsbereich der Planänderung umfasst folgende Flurgrundstücke der Gemarkung Rodershausen, Flur 7, Flurstücke: 31/1, 31/2, 31/3, 67/1 teilweise. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan.

Im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Südeifel, räumlicher Teilflächennutzungsplan „Neuerburg“, ist der beabsichtigte Planbereich sowohl als Flächen für die Landwirtschaft als auch Mischgebiet dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend anzupassen, eine Darstellung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO hier erforderlich.

Das baurechtliche Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes sieht zunächst eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB vor. Somit wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet.

Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht inkl. Landschaftspflegerischer Begleitplan, Landesplanerische Stellungnahme) stehen Ihnen während der Zeit vom 02.01.2024 bis einschließlich 01.02.2024 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (www.vg-suedeifel.de; Rubrik - Aktuelles - Bauleitplanverfahren - Öffentlichkeitsbeteiligungen) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 02.01.2024 bis einschließlich 01.02.2024 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Verbandsgemeinde Südeifel
54673 Neuerburg, den 14.12.2023
(Siegel) gez.
Moritz Petry
Bürgermeister