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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Südeifel für die Jahre 2025 und 2026

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der zuletzt geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung am 02.07.2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2025

2026

der Gesamtbetrag der Erträge auf

18.146.960 €

15.889.996 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

16.587.932 €

14.458.925 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

1.559.028 €

1.431.071 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

2.363.077 €

2.178.598 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

6.823.020 €

2.407.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

15.134.190 €

3.562.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-8.311.170 €

-1.155.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

5.948.093 €

-1.023.598 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2025

2026

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

8.321.260 €

1.164.000 €

Zusammen auf

8.321.260 €

1.164.000 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird für

das Jahr 2025 auf

21.000.000 €

das Jahr 2026 auf

21.000.000 €

festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für

das Jahr 2025 auf

12.255.389 €

das Jahr 2026 auf

12.990.044 €

festgesetzt.

§ 5 Umlage

Die Verbandsgemeindeumlagesätze werden für die Haushaltsjahre wie folgt festgesetzt:

2025

2026

Steuerkraftzahlen des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer mit

45 %

45 %

Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A mit

45 %

45 %

Steuerkraftzahlen der Grundsteuer B mit

45 %

45 %

Steuerkraftzahlen der Gewerbesteuer mit

45 %

45 %

Schlüsselzuweisungen mit

45 %

45 %

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit

45 %

45 %

Ausgleichsleistung nach § 21 FAG mit

45 %

45 %

§ 6 Steuersätze

Die Erhebung der Vergnügungssteuer erfolgt nach der der „Satzung der Verbandsgemeinde Südeifel über die Erhebung der Vergnügungssteuer“ in der derzeit geltenden Fassung.

§ 7 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz in der derzeit geltenden Fassung werden wie folgt festgesetzt:

Freizeitbad „Aqua-Fun“ in Neuerburg (incl. Umsatzsteuer)

2025

2026

1. Einzelkarten

a) Erwachsene

5,00 €

5,00 €

b) Jugendliche (4 Jahre -15 Jahre) und Personen mit Beeinträchtigung (SBH ab 50%)

3,00 €

3,00 €

c) Feierabendtarif (nur für Erwachsene ab 18:00 Uhr)

3,00 €

3,00 €

2. Zehnerkarten

a) Erwachsene

40,00 €

40,00 €

b) Jugendliche (4 Jahre -15 Jahre) und Personen mit Beeinträchtigung (SBH ab 50%)

20,00 €

20,00 €

3. Familienkarten für Familien mit Kindern unter 16 Jahren

a) für die ganze Saison

140,00 €

140,00 €

4. Einzel- Saisonkarten

a) Erwachsene

100,00 €

100,00 €

b) Jugendliche (4 Jahre -15 Jahre) und Personen mit Beeinträchtigung (SBH ab 50%)

50,00 €

50,00 €

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 13.353.046 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 14.752.970 €. und zum 31.12. 2025 16.311.998 € sowie zum 31.12.2026 17.743.069 €.

§ 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 € (2025) und 10.000 € (2026) überschritten sind.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen

Neuerburg, den 18.11.2025
gez. Anna Carina Krebs, Bürgermeisterin

Hinweis zur Bekanntmachung:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung an den folgenden sieben Werktagen während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, er die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Neuerburg, den 18.11.2025
gez. Anna Carina Krebs, Bürgermeisterin