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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Echternacherbrück

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Echternacherbrück für das Teilgebiet „Ortslage“, 1. Änderung; Unterrichtung und Äußerung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. v. m. § 13 Abs. 2 BauGB

Im Rahmen einer Bebauungsplanänderung möchte die Ortsgemeinde Echternacherbrück die Art der baulichen Nutzung im Teilgebiet „Ortslage“ des geltenden Bebauungsplanes an die tatsächlichen Gegebenheiten (Campingplatz) anpassen. Derzeit ist in diesem Teilbereich die Nutzung als Mischgebiet festgesetzt. Die 1. Änderung des Bebauungsplans für den Teilbereich „Ortslage“ ist auf der Grundlage des § 13a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB in einem beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich zum Bebauungsplan umfasst die Flurstücke 5/1 und 6, Flur 6, Gemarkung Echternacherbrück. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan ersichtlich.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan (Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung mit Umweltbelange) stehen Ihnen während der Zeit vom 22.12.2025 bis einschließlich 28.01.2026 gemäß § 13a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter „Pläne & Karten“ {{gt}} Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im „Marienheim“, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 22.12.2025 bis einschließlich 28.01.2026 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69-11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

54668 Echternacherbrück, den 10.12.2025
Ortsgemeinde Echternacherbrück
( Siegel ), gez. Patrick Zimmermann
Ortsbürgermeister