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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Sevenig bei Neuerburg

Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Sevenig bei Neuerburg für das Teilgebiet „Am Weidenfluß / Auf der Stöhr / Auf der Straße / Aufm Dauelserweg“ - Sondergebiet Photovoltaik;

erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Sevenig bei Neuerburg hat am 19.12.2022 die Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung aus dem Zeitraum vom 04.10.2022 bis 03.11.2022 gem. § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) vorgenommen und in der gleichen Sitzung den Bebauungsplan „Am Weidenfluß / Auf der Stöhr / Auf der Straße / Aufm Dauelserweg“ - Sondergebiet Photovoltaik als Satzung beschlossen. Nunmehr beabsichtigt die Ortsgemeinde Sevenig bei Neuerburg die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Am Weidenfluß / Auf der Stöhr / Auf der Straße / Aufm Dauelserweg“ – Sondergebiet Photovoltaik um eine zusätzliche Fläche von 5,49 ha auf dann 19,74 ha. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes haben sich daraus abwägungsbeachtliche Änderungen ergeben, die Auswirkungen auf die Planunterlagen haben. Der Ortsgemeinderat von Sevenig bei Neuerburg beschloss folglich in seiner Sitzung vom 07.01.2025 eine Änderung des Planentwurfes sowie eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. mit § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Satzungsbeschluss vom 19.12.2022 wurde zudem am 07.01.2025 aufgehoben.

Der Bebauungsplan umfasst nunmehr folgenden Geltungsbereich (Plangebiet):

Gemarkung Sevenig bei Neuerburg, Flur 1, Flurstücke: 117/7, 118/2, 133, 134, 135, 319/147 teilweise, 327/145, 328/145, 331/145, 342/132, 343/132, 374/118, 375/145 und 376/145 sowie Flur 3, Flurstücke 71 (teilweise), 72, 73, 74, 75, 77, 78, 82, 83, 84, 85, 88, 89, 101/80, 114/55 (teilweise), 116/79, 117/80, 118/80, 119/86, 120/86, 121/76, 160/81 (teilweise), 161/81, 162/80, 163/80, 168/87, 169/87, 170/87 und 171/87.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan ersichtlich.

Für die Belange des Umwelt- u. Naturschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Beides erfolgt parallel zum laufenden Bauleitplanverfahren.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan (Planurkunde, Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Untersuchung der Avifauna, Bestandspläne Biotoptypen 1 und 2, Ausgleichskonzept Feldlerche, Artenliste geschützte Biotope, Lageplan, Abwägungstabelle) stehen Ihnen während der Zeit vom 10.02.2025 bis einschließlich 12.03.2025 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter „Pläne & Karten“ {{gt}} Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg aus. Während des Auslegungszeitraumes vom 10.02.2025 bis einschließlich 12.03.2025 können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, im Erdgeschoss des „Marienheims“ im Gesundheitszentrums Neuerburg, Bitburger Straße 15, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Folgende Arten umweltbezogene Informationen/Stellungnahmen liegen vor:

-

Begründung inkl. Umweltbericht mit Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Erholung, Kultur- und Sachgüter und deren Wechselwirkungen untereinander.

Dem Umweltbericht sind folgende zusätzlichen Anlagen beigefügt:

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zwei Karten mit dem Bestand der Biotoptypen

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eine Artenliste der geschützten und schutzwürdigen Biotoptypen

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ein Bericht zur Untersuchung der Avifauna bzw. der betroffenen Vogelarten

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eine Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen für die Vogelart „Feldlerche“

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ein Gutachten zu den Auswirkungen der Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf den Schutzzweck des Naturparks Südeifel“ und das Landschaftsbild inkl. Sichtfeldanalyse

Weiterhin können folgende umweltbezogene Stellungnahmen eingesehen werden, die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB sowie der Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind:

Natur- und Landschaftsschutz

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Stellungnahme des Forstamts Neuerburg vom 16.02.2022

(Hinweise zu angrenzenden Waldbeständen und Anregungen zu berücksichtigender Waldabstände)

-

Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 17.02.2022 und vom 28.10.2022

(Einbindung in das Landschaftsbild)

-

Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 18.02.2022 und vom 14.11.2022

(Hinweise und Anregungen zu Grundflächenzahl, Waldabstand, Ausgleichsflächen, Naturpark Südeifel (vertiefte Prüfung der Vereinbarkeit mit den entsprechenden Schutzzwecken), gesetzlich geschütztes Grünland, Eingrünung der Fläche – Heckenpflanzung, artenschutzrechtliche Belange, Bewirtschaftung der Fläche, Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion

-

Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 02.02.2022

(Hinweise zum Naturpark und der Erholungsfunktion des Gebietes)

Mensch und menschliche Gesundheit

-

Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 02.02.2022

(Hinweise zum Immissionsschutz)

Wasser / Abwasser

-

Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz vom 22.03.2022

(Hinweise zur Starkregenvorsorge)

-

Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 18.02.2022

(Hinweise zu Gewässern und Oberflächenabfluss)

Boden und Geologie

-

Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 21.02.2022

(Hinweise zu Eingriffen in den Baugrund und zu Bodenarbeiten)

-

Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz vom 22.03.2022

(Hinweise einer ehemaligen Ablagerungsstelle)

Kultur- und Sachgüter

-

Stellungnahme der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm vom 18.02.2022

(Hinweise und Anregungen zum Flächendenkmal „Westwall und Luftverteidigungszone West“)

Landwirtschaftliche Belange

-

Stellungnahme des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum vom 16.02.2022

-

Stellungnahme der Landwirtschaftskammer vom 17.02.2022 und vom 13.10.2022

-

Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Region Trier vom 02.02.2022

54673 Sevenig bei Neuerburg, den 29.01.2025
Ortsgemeinde Sevenig bei Neuerburg
(Siegel)
gez.
Ewald Schoos
Ortsbürgermeister