Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Irrel hat in der der öffentlichen Sitzung 05.12.2024 die Aufhebung des Neuaufstellungsbeschlusses vom 15.02.2024 hinsichtlich des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Prümzurlayer Straße/Am Kreisel“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB beschlossen, welche hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht wird. Die Gemeinde sieht derzeit eine Änderung der Nutzungsart vor. Der Neuaufstellungsbeschluss mit Nutzungsart „Urbanes Gebiet (MU)“ vom 15.02.2024 wird daher aufgehoben. Der Geltungsbereich zum Aufstellungsbeschluss vom 15.02.2024 umfasst folgende Flurgrundstücke: Gemarkung Irrel, Flur 53, Flurstücke 60 und 152. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem beigefügten unmaßstäblichen Lageplan.