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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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1. Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Holsthum vom 19.12.2014

Der Gemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter (KomAEVO) in seiner Sitzung vom 14.01.2026 die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1

§ 6 Absatz 2 der Hauptsatzung vom 19.12.2014 wird wie folgt geändert:

(2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 20,00 €.

Artikel 2

In-Kraft-Treten

Die 1. Änderung der Hauptsatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2026 in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Hauptsatzung bleiben unverändert.

Holsthum, den 14.01.2026
Gez. Klaus Reschke
Ortsbürgermeister

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Holsthum, den 14.01.2026
Gez. Klaus Reschke
Ortsbürgermeister