In der Vorbereitung zur Landtagswahl am 22. März 2026 wurde durch die Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel die Feststellung der Wahlberechtigen vorgenommen und für den Versand der Wahlbenachrichtigungen aufgearbeitet. In Folge dessen werden ab dem 14. Februar 2026, aber bis spätestens zum 01. März 2026, den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl postalisch zugestellt.
Wahlberechtigte, die an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen, haben die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.
Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:
| 1. | schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, |
| 2. | online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code, |
| 3. | online, über unsere Webseite www.vg-suedeifel.de, |
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben. Es bedarf keiner zusätzlichen Begründung für die Briefwahlbeantragung.
Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel in Neuerburg, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg - die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie anschließend - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel zurückschicken oder unmittelbar in die Briefkästen am Verwaltungsstandort Neuerburg, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg und Irrel (Bürgerbüro), Prümzurlayer Str. 2, 54666 Irrel einwerfen. Bei Postversand, versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18.00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die förmliche Bekanntmachung über das Recht zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl.
Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel
-Wahlamt-
Pestalozzistr. 7
54673 Neuerburg