In der Verbandsgemeinde Südeifel können ab dem 15. März 2023 folgenden Fischereistrecken gepachtet werden:
| 1. | "Radenbach, Los 2" von Straßendurchlass in der K 62 bei KM 4.350 bis Banngrenze Niederraden rechts des Baches bei KM 1.100 der K 62. Das Pachtgewässer ist ca. 2.4000 m lang, durchschnittlich 1,5-2 m breit und etwa 0,5 ha groß. |
| 2. | "Berkother Bach, Los 2 Merlbach" von Brücke K 61 Merlbach bis Eindmündung in den Berkother Bach. Das Pachtgewässer ist ca. 2.700 m lang, durchschnittlich 1 m breit und etwa 0,3 ha groß. |
| 3. | "Gaybach Los 7" von der neuen Holzbrücke (Kammerwald) bis Brücke Gaymühle am Anwesen "Gaymühle 16". Das Pachtgewässer ist ca. 4.000 m lang, durchschnittlich 1,5 m breit und etwa 0,6 ha groß. |
Ein gültiger Fischereischeines Rheinland-Pfalz (-blauer Fischereischein-) ist für die Pachtung erforderlich. Die Verpachtung erfolgt dann auf der Grundlage eines schriftlichen Pachtvertrages für die Dauer von jeweils zwölf Jahren (-in begründeten Ausnahmefällen sechs Jahre-) und nach Maßgabe der hierfür geltenden fischereirechtlichen Vorschriften des Landesfischereigesetzes Rheinland-Pfalz. Gerne erhalten Interessen die Entwürfe der Pachtverträge, die gleichzeitig die Pachtbedingungen darstellen.
Schriftliche Angebote werden erbeten bis zum 3. März 2023 an die Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, Tel. 06564-6911221, Ansprechpartner Ralf Grün, E-Mail: gruen.ralf@vg-suedeifel.de und 06564-6911222, Ansprechpartner Heidi Wiaime, E-Mail: wiaime.heidi@vg-suedeifel.de. Hier erhalten Sie auch gerne weitergehende Informationen oder Auskunft zu bestehenden Fragen.