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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Bebauungsplan der Ortsgemeinde Irrel für das Teilgebiet „Auf Omesen und in der Acht“ – 3. Änderung; Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den §§ 4a Abs. 3, 13a Abs. 2 i. V. mit § 13 Abs. 2 BauGB

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert. Im Änderungsverfahren zum Bebauungsplan für das Teilgebiet „Auf Omesen und in der Acht“,

wurde eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange auf der Grundlage der Beschlussfassung durch den Gemeinderat durchgeführt. Die Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 21.03.2022 bis einschließlich 11.04.2022 beteiligt. Der Ortsgemeinderat Irrel hat am 02.06.2022 die Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung gem. § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) vorgenommen und in gleicher Sitzung den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Zwischenzeitlich haben sich Änderungen ergeben, die Auswirkungen auf die Planunterlagen haben, so dass der Satzungsbeschluss vom 02.06.2022 mit Datum vom 01.12.2022 aufgehoben wurde. Weiterhin wurde dessen erneute öffentliche Auslegung sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß den §§ 4a Abs. 3, 13a Abs. 2 i. V. mit § 13 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Gemarkung Irrel, Flur 52, Flurstücke 250/5 teilweise, 314 teilweise und 315/1. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem dieser Bekanntmachung beigefügten Lageplan.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan (Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung mit Umweltbelangen) liegen in der Zeit vom 06.03.2023 bis einschließlich 05.04.2023 während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, gem. den §§ 4a Abs. 3, 13a Abs. 2 i. V. mit § 13 Abs. 2 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme aus. Während der v. g. Auslegungsfrist sind die Planentwurfsunterlagen auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel eingestellt und einsehbar (https://www.vg-suedeifel.de; Rubrik: Aktuelles -> Bauleitplanverfahren -> Öffentlichkeitsbeteiligungen). Während des Auslegungszeitraumes vom 06.03.2023 bis einschließlich 05.04.2023 können von Jedermann Stellungnahmen schriftlich - auch in elektronischer Form per E-Mail oder Fax - bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, E-Mailadresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de, Fax-Nr. 06564 - 69 - 11260, eingereicht oder während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung zur Niederschrift vorgebracht werden.

54666 Irrel, den 02.02.2023
Ortsgemeinde Irrel
(Siegel) gez. Herbert Theis
Ortsbürgermeister