In der Verbandsgemeinde Südeifel können ab dem 1. April 2024 folgenden Fischereistrecken gepachtet werden:
1. Gaybach Los 1“ von der Brücke „Untere Gaymühle“ flussabwärts bis zur Einmündung in die Sauer unterhalb von Wallendorf. Das Pachtgewässer ist ca. 3.400 m lang, durchschnittlich 3,5 m breit und etwa 1,2 ha groß.
2. „Gaybach Los 3“ von der Einmündung Notzenbach in den Gaybach bis an die Brücke Körperich „Ortsteil Seimerich“ in Körperich. Das Pachtgewässer ist ca. 2.0000 m lang, durchschnittlich 2,5 m breit und etwa 0,5 ha groß.
3. „Berkother Bach, Los 2 Merlbach“ von Brücke K 61 „Merlbach“ bis Einmündung in den „Berkother Bach“. Das Pachtgewässer ist ca. 2.700 m lang, durchschnittlich 1 m breit und etwa 0,3 ha groß.
4. „Burscheider Bach“ von der Banngrenze „Oberpierscheid“ bis Einmündung in den „Radenbach“. Das Pachtgewässer ist ca. 3.200 m lang, durchschnittlich 1,50 m breit und etwa 0,5 ha groß.
Für die Pachtung ist zwingend ein gültiger Fischereischein Rheinland-Pfalz (-blauer Fischereischein-) erforderlich. Die Verpachtung erfolgt dann auf der Grundlage eines schriftlichen Pachtvertrages für die Dauer von jeweils zwölf Jahren (-in begründeten Ausnahmefällen sechs Jahre-) und nach Maßgabe der hierfür geltenden fischereirechtlichen Vorschriften des Landesfischereigesetzes Rheinland-Pfalz. Gerne erhalten Interessenten die Entwürfe der Pachtverträge, die gleichzeitig die Pachtbedingungen darstellen.
Schriftliche Angebote werden erbeten bis zum 15.03.2024 an die Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg, Tel. 06564-6911221, Ansprechpartner Ralf Grün, E-Mail: gruen.ralf@vg-suedeifel.de und 06564-6911222, Ansprechpartner Heidi Wiaime, E-Mail: wiaime.heidi@vg-suedeifel.de. Hier erhalten Sie auch gerne weitergehende Informationen oder Auskunft zu bestehenden Fragen.