Titel Logo
Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vorstellung des Online-Dienstes „Antrag auf Lernmittelfreiheit“

Ab sofort können Sie den Antrag auf Lernmittelfreiheit ganz einfach und bequem online stellen! Mit diesem neuen digitalen Angebot möchten wir Ihnen Wege ersparen, Wartezeiten reduzieren und den Zugang zu wichtigen Dokumenten noch unkomplizierter gestalten.

Worum handelt es sich beim Antrag auf Lernmittelfreiheit?

Der Antrag auf Lernmittelfreiheit ermöglicht Eltern oder volljährigen Schülerinnen und Schülern, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften kostenlos zu erhalten. Diese unentgeltliche Schulbuchausleihe ist Teil der rheinland-pfälzischen Regelung zur Lernmittelfreiheit und gilt für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Sekundarstufe I und II sowie bestimmter Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um den Online-Antrag bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel stellen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Sie haben ein Kind, das eine unserer Grundschulen (Bollendorf, Karlshausen, Mettendorf oder Körperich) besucht.
  • Das Einkommen überschreitet nicht die gesetzlich festgelegten Grenzen.
  • Sie besitzen Zugang zum Internet.

Kosten für den Online-Dienst

Die Beantragung der Lernmittelfreiheit ist kostenfrei. Bei Bewilligung des Antrags werden die Schulbücher und ergänzenden Druckschriften unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

So funktioniert der Online-Antrag

  1. Rufen Sie den Online-Dienst über die Homepage der Verbandsgemeinde Südeifel unter www.vg-suedeifel.de/online-dienste auf.
  2. Folgen Sie den Anweisungen auf der Webseite, um den Antrag zu stellen.
  3. Fügen Sie die erforderlichen Nachweise zur Einkommenssituation bei.
  4. Reichen Sie den Antrag bis zum 17. März 2025 für das Schuljahr 2025/2026 ein.

Wichtige Informationen

  • Die Teilnahme an der Lernmittelfreiheit ist freiwillig.
  • Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden.
  • Für Schulen, die nicht in unserer Trägerschaft stehen, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen zuständigen Schulträger

Fragen und weitere Informationen

Tel.: 06564/69-12282

E-Mail: schulen@vg-suedeifel.de