am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Von 8:00 bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale in unseren Gemeinden geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Ortsgemeinden aufgrund einer zu geringen Zahl an Urnenwählern (weniger als 30) gemäß der Bundeswahlordnung einen gemeinsamen Wahlbezirk bilden müssen. Die Standorte der Wahllokale haben wir in der letzten Ausgabe des Mitteilungsblattes bekannt gegeben.
Mit Ihrer Stimmabgabe haben Sie die Möglichkeit, mitzubestimmen, wie sich unser künftiger Bundestag zusammensetzt.
Bei der Bundestagswahl haben Sie zwei Stimmen:
Zur Information ist im Innenteil des Mitteilungsblattes ein Musterstimmzettel zur Bundestagswahl abgedruckt.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie zudem weitere Informationen zum Wahlsonntag.
Das Wahlrecht ist eines der wichtigsten Grundrechte in unserer Demokratie. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Den Mitgliedern der Wahlvorstände sowie allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern danke ich bereits heute für ihren ehrenamtlichen Einsatz am Wahlsonntag.