Die Wahllokale - in der Ausgabe Nr. 7/2025 des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Südeifel vom 14. Februar 2025 veröffentlicht - sind für die Wählerinnen und Wähler am Wahltag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Im Wahlbezirk Irrel wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. In diesem Wahllokal werden für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel verwendet, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr (in sechs Gruppen) vermerkt sind. Das Verfahren ist nach dem „Gesetz über die allgemeine und repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland“ (Wahlstatistikgesetz – WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962), zulässig. Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindever- waltung beantragt werden. Diese werden am Verwaltungssitz Neuerburg, Zimmer 7, Pestalozzistr. 7, 54673 Neuerburg ausgestellt.
Grundsätzlich nur im Falle einer nachweislichen plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Wahlsonntag, 15.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Wahlamt) gestellt werden. Diese Antragsfrist gilt auch für Stimmberechtigte, die ohne ihr Verschulden nicht im Wählerverzeichnis eingetragen worden sind.
Versichert ein Stimmberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis Samstag, 22.02.2025, 12.00 Uhr, noch ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Die Erteilung der Wahlscheine für diese Fälle kann
- am Samstag, 22.02.2025 zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr und
- am Wahlsonntag, 23.02.2025 zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr
nach telefonischer Absprache mit dem Wahlamt bei der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen, sofern die jeweilige Frist eingehalten worden ist. Das Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung ist in dieser Zeit
unter der Rufnummer (0 65 64) 69 18500
zu erreichen.
Im Übrigen wenden Sie sich bitte an den/die Ortsbürgermeister(in) bzw. Stadtbürgermeister Ihrer Gemeinde, der (die) im Bedarfsfalle mit dem Wahlamt Kontakt aufnehmen wird.