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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde
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7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Südeifel vom 24.07.2014

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung in seiner Sitzung vom 10.02.2026 die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 2

Änderung der Wertgrenzen für die den Ausschüssen übertragenen Aufgaben

In § 4 Abs. 3 Nr. 1 wird der Betrag von 25.000 € auf 50.000 € erhöht.

In § 4 Abs. 3 Nr. 3 wird der Betrag von 15.000 € auf 30.000 € erhöht.

Artikel 2

Änderung der Wertgrenzen für die dem Bürgermeister übertragenen Aufgaben

In § 5 Nr. 2 wird der Betrag von 10.000 € auf 40.000 € erhöht.

In § 5 Nr. 5 wird der Betrag von 2.500 € auf 5.000 € erhöht.

Artikel 3

In-Kraft-Treten

Die Änderung der Hauptsatzung tritt zum 01.03.2026 in Kraft.

Neuerburg, 10.02.2026
Gez. Anna Carina Krebs, Bürgermeisterin

Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Neuerburg, 10.02.2026
Gez. Anna Carina Krebs, Bürgermeisterin