Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung in seiner Sitzung vom 10.02.2026 die folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
In § 4 Abs. 3 Nr. 1 wird der Betrag von 25.000 € auf 50.000 € erhöht.
In § 4 Abs. 3 Nr. 3 wird der Betrag von 15.000 € auf 30.000 € erhöht.
Artikel 2
Änderung der Wertgrenzen für die dem Bürgermeister übertragenen Aufgaben
In § 5 Nr. 2 wird der Betrag von 10.000 € auf 40.000 € erhöht.
In § 5 Nr. 5 wird der Betrag von 2.500 € auf 5.000 € erhöht.
Die Änderung der Hauptsatzung tritt zum 01.03.2026 in Kraft.
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 GemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.