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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Ernzen gemäß § 13a Abs. 3 Baugesetzbuch

Änderung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Ernzen für das Teilgebiet „In den Spelzenfeldern“ – 2. Änderung; Änderungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB

Die Ortsgemeinde Ernzen beabsichtigt die Änderung des Bebauungsplanes für das Teilgebiet „In den Spelzenfeldern“ im Rahmen einer 2. Änderung, die mit Datum vom 11.12.2025 durch den Ortsgemeinderat Ernzen beschlossen wurde. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gegeben. Mit der Änderung des Bebauungsplanes soll eine Teilfläche als private Grünfläche mit der Funktion „Regenrückhaltung – Naturnahe Versickerungsfläche“ festgesetzt werden. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches der Änderung des Bebauungsplanes ist aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan ersichtlich. Er umfasst die Flurgrundstücke Flur 7, Flurstücke 106 teilweise. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan (Planurkunde,Textfestsetzungen, Begründung, Lageplan) stehen Ihnen während der Zeit vom 23.02.2026 bis einschließlich 25.03.2026 auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter „Pläne & Karten“ {{gt}} Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 23.02.2026 bis einschließlich 25.03.2026 besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen können von Jedermann abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

54668 Ernzen, den 03.02.2026
Ortsgemeinde Ernzen (Siegel)
Ortsbürgermeisterin
gez. Erika Schönhofen