Immer wieder kommt es zu unliebsamen Begegnungen mit freilaufenden Hunden. Etliche Klagen über Vorfälle in der Ortslage Echternacherbrück sind der Anlass für diesen Artikel. Vor allem im Bereich Campingplatz / Industriestraße lassen uneinsichtige Hundebesitzer ihre Vierbeiner frei laufen lassen. Es gibt Personen die mindestens ein Unwohlsein beschleicht, wenn ihnen so ein Tier über den Weg läuft - egal, ob nun bellend oder wirklich aggressiv. Das Nachlaufen, Beschnuppern oder Bellen stellt eine Belästigung dar, die Spaziergänger oder Fahrradfahrer nicht hinnehmen müssen.
Bitte beachten Sie als verantwortungsbewusste Hundehalter(innen) die Gefahrenabwehr-Verordnung der VG Südeifel:
„ § 2 (2) Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind.“
Zeigen Sie Verantwortung - beachten Sie bitte diese Regeln und Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken !