Der Verwaltungsrat der Südeifelwerke AöR hat in seiner Sitzung am 09.02.2023 die nachfolgenden Gebühren- und Beitragssätze für die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Jahr 2023 beschlossen, die hiermit gemäß § 1 Abs. 3 der Entgeltsatzung Wasserversorgung und § 1 Abs. 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung, öffentlich bekannt gemacht werden.
Die Entgeltbescheide (Abrechnung 2022 und Vorauszahlung 2023) werden im Laufe des Monats März 2023 zugestellt.
Weitere Auskünfte erhalten Sie gerne unter der Telefon-Nr.: 06525/79 24610 oder per E-Mail an info@suedeifelwerke.de