Aufnahme von Verbiss- und Schälschäden im Wald
In den Jagdbezirken
Bauler
Berscheid I
Bollendorf I
Burscheid
Eisenach
EJB Eifelkreis
Ernzen
Ernzen; staatl. EJB - Niederburg
Ernzen; staatl. EJB - Schweineställe
Fischbach-Oberraden
Gemünd
Holsthum I
Hüttingen-Lahr
Irrel I
Irrel II
Körperich II - Obersgegen
Koxhausen
Mettendorf II
Neuerburg I
Neuerburg II
Rodershausen
Schankweiler
Scheitenkorb
Sinspelt-Niederraden
Waldhof-Falkenstein
Weidingen, Niederweidingen
finden die Aufnahmen der frischen Verbissschäden in den Monaten März bis Mai 2025 und im August 2025 die Aufnahme der Schälschäden für die sog. Forstbetriebliche Stellungnahme (früher „Waldbauliches Gutachten“) statt.
Jagdausübungsberechtigte und Jagdgenossen, denen das Verfahren nicht bekannt ist, können sich gerne beim Forstamt Neuerburg informieren.
Nach den jeweiligen Erhebungen können die Aufnahmeflächen auf Anfrage gemeinsam besichtigt werden.
Kontakt:
Forstamt Neuerburg, Herrenstr. 2
54673 Neuerburg
Tel.: 06564-96070
E-Mail: forstamt.neuerburg@wald-rlp.de