Auch wenn der Landesbetrieb Mobilität ( LBM ) städtische oder von der Gemeinde beauftragte Räumdienste Schnee auf Gehwege schieben, ist dies zwar ärgerlich, aber nicht immer vermeidbar.
Die Räumpflicht bleibt immer bestehen.
Die Anlieger ( Eigentümer, oft auf Mieter übertragen ) sind weiterhin für die Sicherheit auf dem Gehweg verantwortlich.
Der auf den Gehweg geschobene Schnee muss also trotzdem weggeräumt werden, damit Fußgänger den Gehweg sicher benutzen können.