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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Streu und Räumpflicht auf Gehwegen

Auch wenn der Landesbetrieb Mobilität ( LBM ) städtische oder von der Gemeinde beauftragte Räumdienste Schnee auf Gehwege schieben, ist dies zwar ärgerlich, aber nicht immer vermeidbar.

Die Räumpflicht bleibt immer bestehen.

Die Anlieger ( Eigentümer, oft auf Mieter übertragen ) sind weiterhin für die Sicherheit auf dem Gehweg verantwortlich.

Der auf den Gehweg geschobene Schnee muss also trotzdem weggeräumt werden, damit Fußgänger den Gehweg sicher benutzen können.

gez. Johann Reuter
Ortsbürgermeister