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Mitteilungsblatt Südeifel
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Kruchten

Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Kruchten für das Teilgebiet „Unter dem Scheid“;

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Ortsgemeinde Kruchten beabsichtigt zur Ausweisung eines Wohnbaugebietes die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Teilgebiet „Unter dem Scheid“. Im Rahmen des laufenden bauplanungsrechtlichen Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes beschloss der Ortsgemeinderat Kruchten in seiner Sitzung vom 04.02.2026 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Bebauungsplan umfasst folgenden Geltungsbereich (Plangebiet):

Gemarkung Kruchten, Flur 12, Flurstücke: 16, 14 tlw., 17 tlw., 18 tlw. und Flur 9, Flurstücke: 100, 98 tlw.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem dieser Bekanntmachung beigefügtem Lageplan ersichtlich. Für die Belange des Umwelt- u. Naturschutzes ist eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Beides erfolgt parallel zum laufenden Bauleitplanverfahren. Die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan (Planurkunde mit Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Erschließungs- und Entwässerungskonzept und Bestandsplan Biotoptypen) stehen Ihnen während der Zeit vom 02.03.2026 bis einschließlich 01.04.2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Südeifel (unmittelbar auf der Startseite www.vg-suedeifel.de unter „Pläne & Karten“ {{gt}} Bauleitplanverfahren) zur Verfügung und liegen gleichzeitig zur Einsichtnahme öffentlich in unserem Hause während der behördlichen Öffnungszeiten (vormittags: montags bis freitags, von 08.00 - 12.00 Uhr; nachmittags: montags bis mittwochs, von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 18.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg aus.

Während des Auslegungszeitraumes vom 02.03.2026 bis einschließlich 01.04.2026 können von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt (E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vg-suedeifel.de) oder bei Bedarf auch auf anderem Wege (schriftlich, per Fax Nr. 06564 - 69 – 11260 oder zur Niederschrift während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Südeifel, Pestalozzistraße 7, 54673 Neuerburg) abgegeben bzw. vorgebracht werden.

Folgende umweltbezogene Informationen/Stellungnahmen liegen vor:

Umweltbericht zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Kruchten „Unter dem Scheid“ mit Beschreibung und Bewertung der Umwelt und ihrer Bestandteile; darauf aufbauend Aussagen zu den Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden/Fläche (Baugrundverhältnisse, Versiegelung, Altablagerungen), Wasser (Grund- und Oberflächengewässer, Sturzflutgefahren und Abflusskonzentrationen), Klima/Luft, Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt (Biotope, Artenschutz, NATURA-2000-Gebiete, geschützte Biotope gem. §30 BNatSchG/§15 LNatSchG), Landschaft und Erholung (Visuelle Wirkung, Landschaftsbild, Auswirkungen auf Wander- und Radwege), Mensch/menschliche Gesundheit (Geräusch-, Geruchs- und Lichtimmissionen), Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Darlegung möglicher Maßnahmen zur Minimierung, Vermeidung und zum Ausgleich. Von entsprechenden Fachgutachtern erstelltes Entwässerungskonzept und erstellter Ausnahmeantrag gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG.

Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB

Hinweis zur Beachtung des „Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ (Deutsche Telekom Technik); Ablehnung der Planung vor Sondageschnitten aufgrund mehrerer römerzeitlicher Bestattungsplätze im Umfeld; Nach Sondageschnitten keine Bedenken mehr; Hinweise zur Anzeige archäologischer Funde (GDKE); Hinweis zur Darstellung der Privaten Grünflächen auf dem Plan; Bitte um Ergänzung der Festsetzung zur Einsaat der Straßen- und Wegesäume und der Öffentlichen Grünfläche zur Verbesserung der Außengebietsentwässerung (Regiosaatgut mit 30% Kräuteranteil verwenden); Bitte um Ergänzung weiterer Festsetzungen für die „Fläche für Aufschüttungen“; Hinweis zur Aufnahme der externen Kompensationsmaßnahme unter Hinweise; Bitte um Ergänzung der Informationen bezüglich externer Kompensationsfläche K im Umweltbericht; Hinweis zu Sicherungen der externen Maßnahmefläche; Hinweis zur Eintragung in das Kompensationsverzeichnis (KV Bitburg-Prüm); Hinweise zu Boden und Baugrund sowie Bergbau/Altbergbau (Landesamt für Geologie und Bergbau); Hinweise zu Immissionsrichtwerten nach TA Lärm (Sportplatz) (SGD Nord (Gewerbeaufsicht)); Hinweise zu Starkregen, Grundwasserschutz, Entwässerung, Bodenschutz (SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz)

54675 Kruchten, den 19.02.2026
Ortsgemeinde Kruchten
(Siegel), gez. Stefan Billen
1. Beigeordneter