In der Ortsgemeinde Ueß, im Verlauf der K89 (Flur 4 Flst.: 49) sowie angrenzende Flurstücke, wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Straßenschlussvermessung auf Antrag des Landesbetriebes Mobilität bestimmt und abgemarkt. Über die Grenzbestimmung und Abmarkung der Flurstücksgrenzen wurde am 20.12.2022 ein Grenztermin durchgeführt.
Gemarkung: Ueß
Flur 4 Flst.: 6/2, 9/1, 12, 17, 20, 31, 32, 34/1, 38, 41/4, 42, 44, 46, 48, 49, 52, 53/3
Flur 5 Flst.: 26, 54
Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 2. März 2006 (GVBl. S. 56, BS 219-1), werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke, die am Grenztermin nicht anwesend waren, die Verwaltungsentscheidungen hiermit öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der am Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:
Die neuen Flurstücksgrenzen wurden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung festgestellt. Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen und einzelne Grenzpunkte einer bereits festgestellten Flurstücksgrenze wurden entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung wiederhergestellt.
Die Grenzpunkte wurden auf der Grundlage der vorstehenden Entscheidung abgemarkt. Die Ergebnisse vorstehend bezeichneter Grenzermittlung sowie die vorgenommene Abmarkung wurden in einer Skizze dargestellt, die Teil der Grenzniederschrift ist.
Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 06.01.2023 bis 20.02.2023 bei Herrn Öffentl. best. Vermessungsingenieur Stephan Schopp, Weidenstraße 11a, 56766 Ulmen, Tel.: 02676-9521057 ausgelegt und kann nach vorheriger telefonischer Absprache eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von 2 Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die genannte Verwaltungsentscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der öffentlichen Vermessungsstelle Stephan Schopp, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Weidenstraße 11a, 56766 Ulmen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.