Die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 erfolgte gemäß §§ 110 ff. Gemeindeordnung (GemO).
Gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates vom 20.12.2023 wurde aufgrund des Ergebnisses der Rechnungsprüfung dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde gem. § 114 GemO für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt:
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht liegen zur Einsichtnahme in der Zeit vom 02.01.2024 bis einschließlich 10.01.2024 in der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Zimmer 219, während der Dienststunden öffentlich aus.