Der Ortsgemeinderat von Mannebach hat in seiner Sitzung am 9. November 2023 die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Auf Sickert" beschlossen.
Gegenstand der Änderung ist eine Anpassung der zeichnerischen Darstellung im Bereich der Straßenverkehrsflächen. Zwei ursprünglich geplante Einbuchtungen in den Stichstraßen „Zum Höhenweg“ haben aus praxiserprobten Erkenntnissen keine nutzungsrelevante Verkehrsbedeutung. Die Flächen sollen künftig den angrenzenden Baugrundstücken zugeordnet werden. Die sonstigen Plandarstellungen und Textfestsetzungen des Urbebauungsplans einschließlich der bereits vollzogenen ersten und zweiten Änderung gelten weiterhin.
Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung ist aus dem nachfolgend abgedruckten Lageplan ersichtlich und als Anlage Bestandteil dieser öffentlichen Bekanntmachung.
Die 3. Änderung erfolgt gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Im vereinfachten Verfahren wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der betroffenen Öffentlichkeit wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben. Dazu liegt der Planentwurf der 3. Änderung sowie seine Begründung in der Zeit vom
15.01.2024 bis einschließlich 15.02.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Dauner Str. 22, 1. OG, Zimmer 218, während der allgemeinen Dienststunden, zur Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg abgegeben werden (z.B. per Schreiben auf dem Postwege oder durch Abgabe bei der Verwaltung, zur Niederschrift, per Fax, per E-Mail, usw.).
Zusätzlich stehen die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Kelberg (www.vgv-kelberg.de) unter Rubrik „Aktuelles: - Bebauungsplan „3. Änderung Auf Sickert“- in elektronischer Form zur Verfügung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.