Die Amtszeit des Jagdvorstandes läuft am 31.03.2025 ab. Es werden somit Neuwahlen erforderlich.
Alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen werden hiermit zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung eingeladen. Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundflächen (Wald-/ Feld-/ u. Wiesengrundstücke) im Gebiet des Jagdpachtbezirks. Ausgenommen hiervon sind die Eigentümer von Grundflächen auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke). Zu den befriedeten Bezirken gehören z.B. Gebäudegrundstücke die dem Aufenthalt von Menschen dienen, Hofräume, Hausgärten u.a..
Tagesordnung:
- Neuwahl des Jagdvorstandes
Es sind zu wählen: Der Jagdvorsteher als Vorsitzender und 2 Beisitzer sowie 2 stellvertretende Beisitzer.
- Verschiedenes