Die Amtszeit des Jagdvorstandes ist bereits abgelaufen, es werden somit Neuwahlen erforderlich.
Alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen werden hiermit zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung eingeladen. Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundflächen (Wald-/ Feld-/ u. Wiesengrundstücke) im Gebiet des Jagdpachtbezirks. Ausgenommen hiervon sind die Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke). Zu den befriedeten Bezirken gehören z.B. Gebäudegrundstücke die dem Aufenthalt von Menschen dienen, Hofräume, Hausgärten u.a..
Die Jagdgenossenschaftsversammlung findet am
Dienstag, den 11. März 2025 um 19.30 Uhr
im Gemeindehaus in Borler
statt.
Tagesordnung:
| - | Neuwahl des Jagdvorstandes |
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| Es sind zu wählen: der/die Jagdvorsteher/in als Vorsitzende/r und 2 Beisitzer sowie 2 stellv. Beisitzer |
| - | Verschiedenes |