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Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg
Ausgabe 11/2023
Aus den Ortsgemeinden
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Informationen zu den neuen Grundsteuer- und Gewerbesteuerbescheiden

In diesen Tagen erhielten Sie von der Verbandsgemeinde Kelberg neue Grundsteuer- und Gewerbesteuerbescheide. Mit den nachfolgenden Ausführungen möchte ich Sie darüber informieren, warum dies der Fall war.

Unser Bundesland Rheinland-Pfalz regelt die Gewährung von Zuwendungen für die Gemeinden im Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG). Zum 01.01.2023 hat die Landesregierung dieses Gesetz geändert und Änderungen an den Merkmalen vorgenommen, die für die Gewährung von allgemeinen Finanzzuweisungen maßgeblich sind. Hierzu gehören unter anderem die sogenannten Nivellierungssätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer. Die Landesregierung hat diese Sätze wie folgt geändert und angehoben:

  • Grundsteuer A von bisher 300 % auf nunmehr 345 %,
  • Grundsteuer B von bisher 365 % auf nunmehr 465%,
  • Gewerbesteuer von bisher 365 % auf nunmehr 380 %.

Werden die Hebesätze nicht angehoben, hätten sich für unsere Ortsgemeinde folgenden Nachteile ergeben.

  • Bei der Berechnung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage werden nicht die eigenen Hebesätze, sondern die Nivellierungsätze des Landes zugrunde gelegt. Somit zahlt die Ortsgemeinde erhöhte Umlagen von Steuern, die sie gar nicht erhebt.
  • Die Ortsgemeinde erhält Schlüsselzuweisung A, da die eigene Steuerkraft je Einwohner unter dem maßgeblichen Schwellenwert der landesdurchschnittlichen Steuerkraft liegt. Bei dieser Berechnung wird ebenfalls zugrunde gelegt, dass die Steuersätze auf die Nivellierungssätze angehoben sind.
  • Zuschussanträge der Gemeinde werden vom Land mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Gemeinde ihre Einnahmemöglichkeiten durch den Verzicht auf höhere Steuerhebesätze nicht ausschöpft. Durch fehlende Zuschüsse können dann Investitionen nicht mehr finanziert werden.
  • Wird die Erhöhung der Hebesätze nicht beschlossen, ist die Kommunalaufsicht angewiesen, den Haushaltsentwurf wegen der vorgesehenen Kreditaufnahme nicht zu genehmigen. Ohne Genehmigung des Haushalts dürfen keine Mittel für Investitionen ausgegeben werden, was einen absoluten Stillstand bedeuten würde.

Wie Sie aus den vorgenannten Punkten erkennen können, wurde der Gemeinderat mehr oder weniger durch die Landesgesetzgebung gezwungen, die Steuersätze anzupassen.

Der Ortsgemeinderat und ich bitten um Ihr Verständnis.

Andreas Daniels, Ortsbürgermeister