Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
leider gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen bei mir ein. Unsere Bürger :innen beschweren sich zu Recht bei mir, dass Hundekot auf ihren Grundstücken und Bürgersteigen hinterlassen wurde. Hier sind im Besonderen die Bergstraße und der Verbindungsweg vom Zollweg in den Waldweg zu nennen. Das kann nicht geduldet werden. Verschmutzungen durch Hundekot bieten einen unerfreulichen Anblick und belästigen die Bevölkerung. Durch diese Verunreinigungen können Krankheiten übertragen werden, so dass gesundheitliche Gefahren, zum Beispiel für spielende Kinder, nicht auszuschließen sind. Deshalb möchte ich auf nachstehende Verhaltensregeln hinweisen:
Natürlich „muss“ der Hund auch einmal, aber Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Dieses Ärgernis kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein der Hundehalterinnen und Hundehalter vermieden werden. Leidtragende sind unter anderem Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten oder die Straßenanlieger, die den Hundekot dann entfernen müssen. Mit den Verunreinigungen im Bereich öffentlicher Anlagen werden die Gemeindearbeiter tagtäglich konfrontiert. Also, achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Spielplätze, Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen und Vorgärten sind dafür tabu. Sollte ihr Hunde dennoch an einer dieser Stellen sein „Geschäft“ verrichten, dann sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, die Hinterlassenschaft Ihres Hundes zu entfernen.
In diesem Zusammenhang darf ich darf hinweisen, dass die Ortsgemeinde am Schulberg sowie Ortsausgang Richtung Lirstal Hundetoiletten aufgestellt hat. Mit dem einsammeln des Kot´s ihres Vierbeiners tragen Sie mit dazu bei, unser Dorf sauber zu halten.
Lassen Sie Ihren Hund auch nicht unbeaufsichtigt umherlaufen, dies ist aus rechtlicher Sicht nicht zulässig! Ein Hund muss immer in sogenannter „Handlungs- und Sichtweite“ geführt werden.
Beachten Sie also bitte diese Regeln und die Mitmenschen werden es Ihnen danken.